Navigation

Probleme beim Autokauf?

Probleme beim Autokauf?

Als spezialisierter Rechtsanwalt helfe ich Ihnen gerne weiter – ganz gleich, ob Sie Käufer oder Verkäufer sind.

Interessiert? Rufen Sie mich unverbindlich an

(0 23 27) 8 32 59-99

oder nutzen Sie mein Kontaktformular.

Kategorien

Archiv

Archiv

Header (Autohaus)

Archiv: November 2007

Haftung für Mängel eines in Zahlung gegebenen Altfahrzeugs

  1. Nimmt ein Händler bei der Veräußerung eines Neu- oder Gebrauchtwagens ein Altfahrzeug des Käufers in Zahlung, liegt im Regelfall kein Tauschvertrag, sondern ein Kaufvertrag vor, bei dem der Kunde das Recht hat, den Kaufpreis teilweise durch Hingabe des Altfahrzeugs zu tilgen. Macht er von dieser Ersetzungsbefugnis Gebrauch, so führt dies zu einer Leistung an Erfüllung statt und haftet der Kunde für Mängel des in Zahlung gegebenen Fahrzeugs nach § 365 BGB wie ein Verkäufer.
  2. Im Kfz-Handel ist es heute allgemein üblich, einen Gebrauchtwagen vor der Hereinnahme einer Sicht- und Funktionsprüfung zu unterziehen. Ein Händler, der auf diese selbstverständliche Vorsichtsmaßnahme verzichtet und damit seine Sachkunde und seinen technischen Apparat ungenutzt lässt, kauft das Fahrzeug „so wie es geht und steht“. Dies führt dazu, dass die Ist- und die Soll-Beschaffenheit zusammenfallen, soweit Mängel in Rede stehen, die bei einer Sicht- und Funktionsprüfung aufgefallen wären.

LG Dortmund, Beschluss vom 30.11.2007 – 3 O 220/07

Mehr lesen »

Nutzungsausfallentschädigung bei Rücktritt vom Kfz-Kaufvertrag

  1. Durch den Rücktritt vom Kaufvertrag wird ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung auch insoweit nicht ausgeschlossen, als es um den Ersatz eines Nutzungsausfallschadens geht, der dadurch entstanden ist, dass dem Käufer infolge des Mangels der Kaufsache deren Nutzung entgeht; dies gilt auch für einen infolge der Rückgabe der mangelhaften Sache entstandenen Nutzungsausfall.
  2. Bei der Feststellung, ob dem Käufer durch die (aufgrund des Rücktritts erfolgte) Rückgabe der mangelhaften Sache ein Vermögensschaden wegen Nutzungsausfalls entstanden ist, sind die vermögensmäßigen Folgen des Rücktritts nach den allgemeinen Regeln zu berücksichtigen.

BGH, Urteil vom 28.11.2007 – VIII ZR 16/07

Mehr lesen »

Überhöhter Kraftstoffverbrauch als nur geringfügiger Mangel eines Neuwagens

Weicht der durchschnittliche Kraftstoffverbrauch eines Neuwagens um 8,2 % von den Herstellerangaben ab, so liegt allenfalls ein geringfügiger Mangel vor, der den Käufer gemäß § 323 V 2 BGB nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt.

LG Essen, Urteil vom 21.11.2007 – 3 O 313/07

Mehr lesen »