Navigation

Probleme beim Autokauf?

Probleme beim Autokauf?

Als spezialisierter Rechtsanwalt helfe ich Ihnen gerne weiter – ganz gleich, ob Sie Käufer oder Verkäufer sind.

Interessiert? Rufen Sie mich unverbindlich an

(0 23 27) 8 32 59-99

oder nutzen Sie mein Kontaktformular.

Kategorien

Archiv

Archiv

Header (Autohaus)

Archiv: Oktober 2006

Abgrenzung zwischen Bagatellschaden und Unfallschaden

  1. Auch wenn der Verkäufer eines Gebrauchtwagens dem Käufer garantiert, dass das Fahrzeug in der Zeit, in der es sein Eigentum war, keinen Unfallschaden erlitten habe,  kann der Käufer nach allgemeiner Verkehrsanschauung regelmäßig nur erwarten, dass das Fahrzeug keinen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als Bagatellschäden gekommen ist.
  2. Ein Bagatellschaden liegt vor, wenn ein rechtlich als Unfall einzustufendes Ereignis so geringfügige Folgen hatte, dass der Kaufentschluss des Erwerbers bei vernünftiger Betrachtungsweise davon nicht beeinflusst werden kann. Deshalb haftet selbst der Verkäufer, der dem Käufer die Unfallfreiheit eines Gebrauchtwagens garantiert, nicht für bloße Lackschäden – insbesondere in Form von Kratzern – und ganz geringfügige kleinen Beulen, bei denen vernünftigerweise niemand auf den Gedanken kommt, von einem Unfallschaden zu sprechen.
  3. Von einem Bagatellschaden kann in der Regel keine Rede mehr sein, wenn die Beseitigung des Schadens einen Kostenaufwand von 550 € oder mehr erfordert.

OLG Köln, Urteil 17.10.2006 – 24 U 185/05

Mehr lesen »

Anerkenntnis der Nachbesserungspflicht durch Vorname von Mängelbeseitigungsmaßnahmen

Indem ein Verkäufer nicht nur nur unwesentliche Nachbesserungsarbeiten vornimmt, kann er seine Nachbesserungspflicht i. S. des § 212 I Nr. 1 BGB mit der Folge anerkennen, dass die Verjährung der Gewährleistungsansprüche des Käufers neu zu laufen beginnt. Ob ein Anerkenntnis vorliegt, ist unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen. Es kommt darauf an, ob der Verkäufer aus der Sicht des Käufers nicht nur aus Kulanz oder zur gütlichen Beilegung eines Streits, sondern in dem Bewusstsein handelt, zur Mängelbeseitigung verpflichtet zu sein.

LG Koblenz, Urteil vom 10.10.2006 – 6 S 132/06

Mehr lesen »

Neuwagen trotz „zu hoher“ Laufleistung nach Überführungsfahrt (R)

Ein als fabrikneu verkaufter und noch nicht zum Straßenverkehr zugelassener Pkw, der vereinbarungsgemäß auf eigener Achse zum Käufer überführt wurde, ist auch dann noch ein Neuwagen, wenn er bei der Übergabe an den Käufer eine Laufleistung aufweist, die weniger als 100 km über der Laufleistung liegt, die das Fahrzeug mit Blick auf die Überführungsfahrt haben darf. Das gilt auch dann, wenn unklar bleibt, weshalb das Fahrzeug eine „zu hohe“ Laufleistung aufweist.

OLG Dresden, Urteil vom 04.10.2006 – 8 U 1462/06
(vorangehend: LG Zwickau, Urteil vom 27.06.2006 – 1 O 1652/05)

Mehr lesen »