Zum Erfordernis einer Rüge von Rechtsmängeln in angemessener Frist gemäß Art. 41, 43 I CISG.
BGH, Urteil vom 11.01.2006 – VIII ZR 268/04
Zum Erfordernis einer Rüge von Rechtsmängeln in angemessener Frist gemäß Art. 41, 43 I CISG.
BGH, Urteil vom 11.01.2006 – VIII ZR 268/04
Eine Klausel in den Verkaufsbedingungen eines Kfz-Händlers, wonach der Käufer eines Neuwagens bei Nichterfüllung des Kaufvertrags Schadensersatz pauschal in Höhe von 15 % des (Netto-)Kaufpreises zu leisten hat, ist grundsätzlich wirksam.
LG Kaiserslautern, Urteil vom 29.07.2005 – 2 O 771/04
Verschweigt der Verkäufer eines Gebrauchtfahrzeugs dem privaten Käufer einen zu offenbarenden Mangel des Fahrzeugs und veräußert der Erstkäufer das Fahrzeug sodann an einen Kfz-Händler, der es seinerseits an einen privaten Käufer weiterveräußert, dann muss der Erstverkäufer dem letzten Käufer nicht wegen einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung (§ 826 BGB) Schadensersatz leisten. Denn der Erstverkäufer musste jedenfalls nicht damit rechnen, dass der private Erstkäufer das Fahrzeug an einen Kfz-Händler veräußern wird.
OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.03.2005 – 8 U 3720/04
(vorangehend: LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 07.10.2004 – 12 O 2803/04; nachfolgend: OLG Nürnberg, Beschluss vom 18.04.2005 – 8 U 3720/04)
Verschweigt der Verkäufer eines Gebrauchtfahrzeugs dem privaten Käufer einen zu offenbarenden Mangel des Fahrzeugs und veräußert der Erstkäufer das Fahrzeug sodann an einen Kfz-Händler, der es seinerseits an einen privaten Käufer weiterveräußert, dann muss der Erstverkäufer dem letzten Käufer nicht wegen einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung (§ 826 BGB) Schadensersatz leisten. Denn der Erstverkäufer musste jedenfalls nicht damit rechnen, dass der private Erstkäufer das Fahrzeug an einen Kfz-Händler veräußern wird.
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 07.10.2004 – 12 O 2803/04
(nachfolgend: OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.03.2005 – 8 U 3720/04 ⇒ OLG Nürnberg, Beschluss vom 18.04.2005 – 8 U 3720/04)
Der Grundsatz, dass die den amtlichen Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr bei der technischen Prüfung nach § 21 Satz 3 StVZO treffenden Amtspflichten nicht dem Schutz des Vermögens des zukünftigen Fahrzeugerwerbers dienen, gilt auch, soweit die generelle Benutzbarkeit des Fahrzeugs infrage steht.
BGH, Beschluss vom 30.09.2004 – III ZR 194/04
OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.09.2004 – 8 U 97/04
OLG Stuttgart, Urteil vom 25.08.2004 – 3 U 78/04
(nachfolgend: BGH, Urteil vom 20.07.2005 – VIII ZR 275/04)
Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Neuwagenhändlers, wonach ein Käufer, der ein bestelltes Fahrzeug vertragswidrig nicht abnimmt, Schadensersatz in Höhe von 15 % des vereinbarten Kaufpreises leisten muss, ist wirksam.
LG Coburg, Urteil vom 23.06.2004 – 13 O 197/04
(nachfolgend: OLG Bamberg, Beschl. v. 14.09.2004 – 5 U 147/04)
In seiner Eigenschaft als Inhaber einer Vertragswerkstatt kann auch ein Kfz-Vertragshändler, der ein mit einem Herstellungsfehler behaftetes Fahrzeug nicht ausgeliefert hat, aufgrund eines Wartungs- oder Reparaturvertrages mit dem Fahrzeughalter verpflichtet sein, von sich aus zu überprüfen, ob der Fehler schon beseitigt wurde oder nicht. Das setzt zwar bei dem Vertragshändler das Wissen voraus, dass das ihm zur Inspektion oder Reparatur anvertraute Fahrzeug jedenfalls ursprünglich den betreffenden Produktfehler aufgewiesen hat. Diese Kenntnis muss aber jedenfalls dann in der Regel vorausgesetzt werden, wenn der Fahrzeughersteller den Händler über den Fehler informiert hat.
BGH, Urteil vom 18.05.2004 – X ZR 60/03
Nach einem Rücktritt vom Kaufvertrag kann ein Kfz-Käufer Aufwendungen, die er bezüglich des Fahrzeugs getätigt hat, auch dann ersetzt verlangen, wenn das Fahrzeug dadurch keine Wertsteigerung erfahren hat und der Verkäufer durch die Aufwendungen nicht bereichert wird.
LG Stuttgart, Urteil vom 26.03.2004 – 8 O 540/03
(nachfolgend: OLG Stuttgart, Urteil vom 25.08.2004 – 3 U 78/04)