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Probleme beim Autokauf?

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Tag: Ausstattung

Fehlendes ESP als Sachmangel eines reimportierten Fahrzeugs

Dass Fahrzeuge ab der Kompaktklasse mit ESP ausgestattet sind, ist in Deutschland derart selbstverständlich, dass ein Käufer ohne besonderen Hinweis nicht damit rechnen muss, bei einem reimportierten Fahrzeug könnte dies nicht der Fall sein. Dies gilt umso mehr, wenn das Fahrzeug einer besonderen Ausstattungslinie angehört, die auch in Deutschland vertrieben wird. Denn der Kunde braucht nicht damit zu rechnen, dass innerhalb ein- und derselben Ausstattungslinie je nach Vertriebsland differenziert wird.

LG Karlsruhe, Urteil vom 30.07.2010 – 5 O 97/10

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Mangel bei Kunstleder- statt Lederausstattung

Der Käufer eines Neufahrzeugs darf die Angabe des Verkäufers, das Fahrzeug sei mit „Leder“ ausgestattet, so verstehen, dass für die Innenausstattung nur echtes Leder und nicht sowohl Leder als auch Kunstleder verwendet wurde.

LG Saarbrücken, Beschluss vom 17.12.2008 – 9 O 188/08

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Fehlende Diebstahlwarnanlage bei Cabrio kein Mangel

  1. Es ist kein Sachmangel i. S. des § 434 BGB, wenn ein Cabrio nicht serienmäßig mit einer Diebstahlwarnanlage ausgerüstet ist. Weist der Verkäufer den Kunden nicht auf das Fehlen einer Warnanlage hin, so liegt darin keine Verletzung einer Aufklärungspflicht.
  2. Wenn sich das Verdeck eines Cabrios mittels der Fernbedienung nicht stets problemlos öffnen lässt, sondern es in Einzelfällen zu einem „Haken“ des Verdecks kommt, liegt darin allenfalls ein i. S. des § 323 V 2 BGB unerheblicher Sachmangel, der nicht zu einem Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt.

LG Bielefeld, Urteil vom 09.12.2008 – 5 O 381/07

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