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Probleme beim Autokauf?

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Als spezialisierter Rechtsanwalt helfe ich Ihnen gerne weiter – ganz gleich, ob Sie Käufer oder Verkäufer sind.

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Probleme beim Autokauf?

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Zur Sofortberatung

Umfang der Aufklärungspflicht eines Gebrauchtwagenhändlers – Untersuchung eines Fahrzeugs auf Mängel

Ein Gebrauchtwagenhändler ist in der Regel nicht verpflichtet, ein von ihm angekauftes Fahrzeug vor dem Weiterverkauf zu untersuchen. Es ist deshalb regelmäßig nicht rechtsmissbräuchlich, wenn sich ein Händler, der einen Mangel weder kannte noch für möglich hielt, auf einen mit dem Käufer vereinbarten Gewährleistungsausschluss beruft, obwohl er das mangelhafte Fahrzeug vor dem Verkauf weder untersucht noch den Käufer darüber aufgeklärt hat, dass eine Untersuchung des Fahrzeugs unterblieben ist.

BGH, Urteil vom 16.03.1977 – VIII ZR 283/75

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Sicherstellung oder Beschlagnahme zu Beweiszwecken nach § 94 I, II StPO begründet keinen Rechtsmangel

Die Sicherstellung oder Beschlagnahme eines Pkw zu Beweiszwecken in einem Strafverfahren (§ 94 I, II StPO) begründet keinen Rechtsmangel, für den der Verkäufer nach §§ § 434, 440 BGB einzustehen hätte.

LG Bonn, Urteil vom 23.11.1976 – 2 O 87/76

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Jahrelange Vorbenutzung eines Gebrauchtwagens als Taxi – Aufklärungspflicht

  1. Eine Bestimmung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kfz-Händlers, dass Nebenabreden und Zusicherungen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung bedürfen, ist grundsätzlich nicht zu beanstanden.
  2. Zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Vorbenutzung eines Gebrauchtwagens als Taxi einen Mangel darstellen kann.

BGH, Urteil vom 12.05.1976 – VIII ZR 33/74

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Haftung eines Gebrauchtwagenhändlers für Angaben zur Laufleistung bei einem Agenturgeschäft

Zur Haftung eines Gebrauchtwagenhändlers, der im Kundenauftrag einen von ihm selbst mit einem Ersatzmotor versehenen Gebrauchtwagen verkauft und dabei dem Käufer unrichtige Angaben über die Laufleistung dieses – von einem Dritten erworbenen – Motors macht.

BGH, Urteil vom 17.03.1976 – VIII ZR 208/74

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Angabe des Kilometerstandes auf einem Verkaufsschild

  1. Der Käufer eines Gebrauchtwagens darf davon ausgehen, dass eine ohne Einschränkung oder deutlichen gegenteiligen Hinweis gemachte Kilometerangabe des Verkäufers sich nicht lediglich auf den – von ihm selbst jederzeit feststellbaren – Tachostand, sondern auf die Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs bezieht.
  2. Angaben des Verkäufers auf einem Schild, das an einem zum Verkauf stehenden Fahrzeug angebracht ist, werden Inhalt des Kaufvertrages, sofern die Vertragsparteien diese Angaben nicht besonders aufgreifen.

BGH, Urteil vom 25.06.1975 – VIII ZR 244/73

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Voraussetzungen für den gutgläubigen Erwerb des Eigentums an einem Gebrauchtwagen

  1. Beim Kauf eines Gebrauchtwagens ist die Übergabe und Prüfung des Fahrzeugbriefs nur eine Mindestanforderung für einen gutgläubigen Erwerb des Eigentums. Sind Umstände vorhanden, die einen Verdacht des Käufers erregen müssen, so ist der Käufer verpflichtet, sich beim letzten im Fahrzeugbrief eingetragenen Halter des Fahrzeugs über die Eigentumsverhältnisse und die Verfügungsbefugnis des Verkäufers zu vergewissern. Solche Umstände liegen immer vor, wenn ein Gebrauchtwagen auf der Straße verkauft wird und der Verkäufer nicht der letzte im Fahrzeugbrief eingetragene Halter ist.
  2. Der gute Glaube an die Verfügungsbefugnis eines Kaufmanns (vgl. § 366 I HGB) kann auch dann gerechtfertigt sein, wenn ein guter Glaube an sein Eigentum durch grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen wäre.

BGH, Urteil vom 05.02.1975 – VIII ZR 151/73

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Haftung des als Vermittler und Abschlussvertreter auftretenden Gebrauchtwagenhändlers für Pflichtverletzungen bei Vertragsschluss

  1. Nimmt ein Kfz-Händler beim Verkauf eines Gebrauchtwagens als Vermittler und Abschlussvertreter des Verkäufers eine uneingeschränkte Sachwalterstellung ein, so haftet er grundsätzlich dem ihm vertrauenden Vertragspartner des Verkäufers für Pflichtverletzungen bei Vertragsschluss auf Ersatz des Vertrauensschadens.
  2. Zur Frage, ob ein mit dem vertretenen Verkäufer vereinbarte Gewährleistungsausschluss einer Haftung des Vertreters aus Verschulden bei Vertragsschluss entgegensteht.

BGH, Urteil vom 29.01.1975 – VIII ZR 101/73

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Beweislast bei Streit der Parteien über Barkauf oder Abzahlungskauf

Bei Streit darüber, ob ein Barkauf oder ein Abzahlungskauf vereinbart worden ist, trifft den Barzahlung begehrenden Verkäufer die Beweislast dafür, dass er sich mit dem Käufer auf einen Barkauf und nicht auf einen Abzahlungskauf geeinigt hat.

BGH, Urteil vom 18.11.1974 – VIII ZR 125/73

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Haftung für (fahrlässige) Amtspflichtverletzungen eines TÜV-Sachverständigen – Amtsmissbrauch

Im Verfahren über die Zulassung von Kraftfahrzeugen wird der anerkannte Sachverständige zwar hoheitlich tätig, doch obliegt ihm die Pflicht zur sachgemäßen Untersuchung eines Fahrzeugs nicht gegenüber dem Käufer eines neu zuzulassenden Gebrauchtwagens, der dadurch einen Vermögensschaden erleidet, dass der Sachverständige Mängel bei dem Fahrzeug fahrlässig übersieht.

BGH, Urteil vom 11.01.1973 – III ZR 32/71

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Rückabwicklung eines Kfz-Kaufvertrags nach vom Käufer verschuldeter Zerstörung des Fahrzeugs – Arglistanfechtung

Zur Rückabwicklung eines Kaufvertrags, den der Käufer wegen arglistiger Täuschung erfolgreich angefochten hat, nachdem das gekaufte Kraftfahrzeug durch einen von ihm selbst allein verschuldeten Unfall zerstört worden war (Fortführung von Senat, Urt. v. 08.01.1970 – VII ZR 130/68, BGHZ 53, 144).

BGH, Urteil vom 14.10.1971 – VII ZR 313/69

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