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Probleme beim Autokauf?

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Als spezialisierter Rechtsanwalt helfe ich Ihnen gerne weiter – ganz gleich, ob Sie Käufer oder Verkäufer sind.

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Probleme beim Autokauf?

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Zur Sofortberatung

Ersatz von Mietwagenkosten nach Rücktritt vom Kaufvertrag

Durch den Rücktritt vom Kaufvertrag wird ein Schadensersatzanspruch auch insoweit nicht ausgeschlossen, als es um den Ersatz eines Nutzungsausfallschadens geht, der entstanden ist, weil der Käufer die Kaufsache infolge eines Mangels nicht nutzen konnte. Der Anspruch ist jedoch auf den Zeitraum begrenzt, den der Käufer benötigt hätte, um ein Ersatzfahrzeug anzuschaffen. Anzusetzen ist insoweit regelmäßig nur ein Zeitraum von höchstens zwei Wochen.

LG Kassel, Urteil vom 03.11.2009 – 7 O 53/08

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Beschlagnahme eines Fahrzeugs als Rechtsmangel

Die Beschlagnahme eines Fahrzeugs durch staatliche Behörden begründet nur dann einen Rechtsmangel i. S. des § 435 BGB, wenn sie – etwa wie eine Beschlagnahme nach §§ 111b und c StPO – den Verfall oder die Einziehung des Fahrzeuges zur Folge haben kann. Eine nach § 94 StPO oder einer vergleichbaren Vorschrift des ausländischen Rechtes angeordnete Sicherstellung führt dagegen nicht zum Entstehen eines Rechtsmangels.

LG Bonn, Urteil vom 30.10.2009 – 2 O 252/09
(nachfolgend: OLG Köln, Beschluss vom 16.03.2010 und vom 01.06.2010 – 22 U 176/09)

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Laiengünstige Auslegung einer „Rücktrittserklärung“

Auch wenn der Käufer, dem ein mangelhaftes Fahrzeug geliefert wurde, ausdrücklich die „Rückgängigmachung des Kaufs“ verlangt hat, kann eine aiengünstige Auslegung dieser Erklärung ergeben, dass der Käufer nicht den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt, sondern Nacherfüllung in Form einer Ersatzlieferung begehrt hat.

AG Erlangen, Urteil vom 21.10.2009 – 1 C 1561/09

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Sachmangel eines Gebrauchtwagens wegen Chiptuning

Ein Gebrauchtwagen, bei dem ein Chiptuning vorgenommen wurde, kann auch dann mangelhaft sein, wenn das Tuning vor dem Verkauf rückgängig gemacht wurde. Denn der Motor des Fahrzeugs wird mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht die Gesamtlaufleistung erreichen, die ein Motor erreichen würde, der nicht zeitweise leistungsgesteigert war.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.10.2009 – I-22 U 166/08

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Unzulässige Einschränkung einer Garantie für Gebrauchtwagen

  1. Eine Klausel in einem formularmäßig abgeschlossenen Gebrauchtwagengarantievertrag, nach der die Fälligkeit der versprochenen Garantieleistung von der Vorlage einer Rechnung über die bereits durchgeführte Reparatur abhängt, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Käufers/Garantienehmers unwirksam.
  2. Dasselbe gilt für eine Klausel, die dem Käufer/Garantienehmer die Obliegenheit auferlegt, vom Fahrzeughersteller empfohlene Wartungsarbeiten ausschließlich in der Werkstatt des Verkäufers durchzuführen und im Falle der Unzumutbarkeit eine Genehmigung („Freigabe“) des Verkäufers einzuholen.

BGH, Urteil vom 14.10.2009 – VIII ZR 354/08

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Angabe der Anzahl der Vorbesitzer als bloße Wissensmitteilung

Gibt der Verkäufer in einem Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen die Anzahl der Vorbesitzer mit dem (einschränkenden) Zusatz „soweit bekannt“ an, so handelt es sich um eine bloße Wissensmitteilung und haben die Parteien hinsichtlich der Anzahl der Vorbesitzer keine Beschaffenheitsvereinbarung getroffen. Das gilt selbst dann, wenn der Kaufvertrag einen Gewährleistungsausschluss enthält, von dem nicht nur Garantieversprechen, sondern auch Erklärungen des Verkäufers ausgenommen sein sollen.

LG Münster, Urteil vom 22.09.2009 – 3 S 48/09
(nachfolgend: BGH, Beschluss vom 02.11.2010 – VIII ZR 287/09)

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Nutzungswertersatz beim Rücktritt vom Autokaufvertrag

  1. Die Zulassung der Revision kann auf den Grund eines im Rechtsstreit erhobenen Gegenanspruchs beschränkt werden.
  2. Bei Rückabwicklung eines Verbrauchsgüterkaufs steht einem Anspruch des Verkäufers auf Nutzungswertersatz gemäß § 346 I BGB europäisches Recht (hier: Verbrauchsgüterkaufrichtlinie) nicht entgegen.

BGH, Urteil vom 16.09.2009 – VIII ZR 243/08

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Gummi-Brandgeruch bei Neuwagen der gehobenen Mittelklasse

Ein Neufahrzeug der gehobenen Mittelklasse weist einen Sachmangel (§ 434 I 2 Nr. 2 BGB) auf, wenn sich – ohne dass tatsächlich eine Brandgefahr besteht – nach dem Anhalten des Fahrzeugs in unregelmäßigen Abständen ein starker Gummi-Brandgeruch, teils verbunden mit dem Geräusch eines Knisterns von langsam abkühlenden Metall, entwickelt.

LG München I, Urteil vom 14.09.2009 – 15 O 10266/08

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Grob fahrlässige Unkenntnis eines Mangels

Ein gewerblicher Kfz-Händler, der einen Pkw von einem Privatmann kauft, mag nicht generell zur Untersuchung des Fahrzeugs verpflichtet sein. Wird ihm das Fahrzeug jedoch nebst Kfz-Schein und Kfz-Brief zur Schätzung des Kaufpreises überlassen, ist der Händler zumindest verpflichtet, die wesentlichen Angaben in den Kfz-Papieren zu prüfen und mit den tatsächlichen Gegebenheiten abzugleichen. Dazu gehört auch die Angabe des Fahrzeugherstellers. Versäumt der Händler diese Prüfung, kann es zu seinen Lasten gehen, wenn das Fahrzeug mangelhaft ist, weil es zwar wie ein Fahrzeug eines bestimmten Herstellers aussieht, tatsächlich aber aus verschiedenen Fahrzeugteilen zusammengebaut ist.

OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 18.08.2009 – 16 U 59/09

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Schadensersatz des Käufers – Frist zur „umgehenden“ Mangelbeseitigung

Für eine Fristsetzung gemäß § 281 I BGB genügt es, wenn der Gläubiger durch das Verlangen nach sofortiger, unverzüglicher oder umgehender Leistung oder vergleichbare Formulierungen deutlich macht, dass dem Schuldner für die Erfüllung nur ein begrenzter (bestimmbarer) Zeitraum zur Verfügung steht; der Angabe eines bestimmten Zeitraums oder eines bestimmten (End-)Termins bedarf es nicht.

BGH, Versäumnisurteil vom 12.08.2009 – VIII ZR 254/08

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