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Die verkehrsrechtliche Einstufung eines Fahrzeugs als Lkw oder Pkw ist für die steuerrechtliche Einstufung (Kfz-Steuer) nicht bindend.
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Bei einem Fahrzeug (hier: einem Land Rover Defender 130 Crew Cab) handelt es sich ungeachtet der verkehrsrechtlichen Einstufung um einen Pkw, wenn die zur Personenbeförderung dienende Fläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs.
FG Nürnberg, Urteil von 26.08.2010 – 6 K 489/09
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Die Anwendung der 1 %-Regelung setzt voraus, dass der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer tatsächlich einen Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen hat.
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Der Anscheinsbeweis streitet dafür, dass der Arbeitnehmer einen Dienstwagen, der ihm vom Arbeitgeber zur privaten Nutzung überlassenen wurde, auch tatsächlich privat nutzt. Der Anscheinsbeweis streitet aber nicht dafür, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen hat.
BFH, Urteil vom 21.04.2010 – VI R 46/08
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Fahrzeuge, die bauartbedingt weitgehend einem Pkw entsprechen und sich auch hinsichtlich des zulässigen Gesamtgewichts und der Nutzlast von einem Pkw nicht wesentlich unterscheiden, unterliegen der emissionsbezogenen Hubraumbesteuerung nach § 8 Nr. 1 KraftStG. Eine Besteuerung solcher Fahrzeuge als Lkw nach dem Fahrzeuggewicht kommt nur in Betracht, wenn die Fahrzeuge ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 2.800 kg und eine Nutzlast von mehr als 800 kg haben.
BFH, Urteil vom 24.02.2010 – II R 6/08
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Die Garantiezusage eines Autoverkäufers, durch die der Käufer gegen Entgelt nach seiner Wahl einen Reparaturanspruch gegenüber dem Verkäufer oder einen Reparaturkostenersatzanspruch gegenüber einem Versicherer erhält, ist steuerpflichtig (Änderung der Rechtsprechung).
BFH, Urteil vom 10.02.2010 – XI R 49/07
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Die unverbindliche Preisempfehlung eines Automobilherstellers ist jedenfalls seit dem Jahr 2003 keine geeignete Grundlage, den lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteil eines Personalrabatts für sogenannte Jahreswagen zu bewerten.
BFH, Urteil vom 17.06.2009 – VI R 18/07
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Der Begriff der „erstmaligen Zulassung“ im Kraftfahrzeugsteuerrecht ist ein Begriff des Verkehrsrechts; seine Auslegung richtet sich nach den verkehrsrechtlichen Vorschriften.
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Das Datum der Erstzulassung eines Fahrzeugs beschreibt den Tag, an dem das Fahrzeug erstmals allgemein und sachlich unbeschränkt zum öffentlichen Verkehr im Inland oder im Ausland mit der dafür erforderlichen Zulassung zugelassen oder in Betrieb genommen worden ist.
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Die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten und dessen Bindung an ein bestimmtes Fahrzeug begründet keine erstmalige Zulassung des Fahrzeugs i. S. von § 3b I 3 KraftStG.
BFH, Urteil vom 23.05.2006 – VII R 27/05
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