Navigation

Probleme beim Autokauf?

Probleme beim Autokauf?

Als spezialisierter Rechtsanwalt helfe ich Ihnen gerne weiter – ganz gleich, ob Sie Käufer oder Verkäufer sind.

Interessiert? Rufen Sie mich unverbindlich an

(0 23 27) 8 32 59-99

oder nutzen Sie mein Kontaktformular.

Kategorien

Archiv

Archiv

Header (Autohaus)

Kategorie: Neuwagen

Kostenaufwand für die Ersatzlieferung eines Neuwagens

  1. Auch bei einem Stückkauf ist eine Nacherfüllung durch Ersatzlieferung möglich, wenn das Leistungsinteresse des Käufers durch die ersatzweise Lieferung einer gleichartigen und gleichwertigen zufriedengestellt werden kann (im Anschluss an LG Ellwangen, Urt. v. 13.12.2002 – 3 O 219/02, NJW 2003, 517).
  2. Die Einrede, dass eine Nacherfüllung – hier: durch Ersatzlieferung – nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich sei und er sie deshalb verweigern dürfe (§ 439 III 1 BGB), muss der Verkäufer nicht unverzüglich erheben.
  3. Wann eine Nacherfüllung (hier: durch Ersatzlieferung) nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist, sodass der Verkäufer sie verweigern darf, ist eine Frage des Einzelfalls. Dabei trägt der Verkäufer für sämtliche Tatsachen, die bei der nach § 439 III BGB anzustellenden Abwägung zu berücksichtigen sind, die Darlegungs- und Beweislast.
  4. Die Kosten für die Ersatzlieferung eines Neuwagens sind nicht identisch mit dem Listenpreis oder Beschaffungskosten für das ersatzweise zu liefernde Fahrzeug. Vielmehr ist zu berücksichtigen, dass der Verkäufer das mangelhafte Fahrzeug zurückerhält, sich dessen Wert aber möglicherweise vermindert hat (Haltereintragung, Benutzung im Straßenverkehr).

LG Münster, Urteil vom 07.01.2004 – 2 O 603/02

Mehr lesen »

Rückabwicklung des Kaufvertrags über einen Neuwagen – Nutzungsentschädigung

Bei der Ermittlung der Nutzungsentschädigung, die der Käufer eines Neuwagens im Rahmen der Rückabwicklung des Kaufvertrages für jeden mit dem Fahrzeug gefahrenen Kilometer zu leisten hat, ist (auch) zu berücksichtigen, dass der Wertverlust eines Neuwagens anfangs besonders hoch ist. Das spricht gegen eine lineare Berechnung der Wertminderung.

OLG Celle, Urteil vom 05.11.2003 – 7 U 50/03

Mehr lesen »

Haftung des Kfz-Vertragshändlers für öffentliche Äußerungen des Fahrzeugherstellers in einem Prospekt

  1. Angaben zur Serien- und Sonderausstattung eines Neuwagens in einem vom Fahrzeughersteller herausgegebenen Prospekt und der dazugehörigen Preisliste sind öffentliche Äußerungen i. S. des § 434 I 3 BGB, die ein Vertragshändler des Herstellers kennen muss.
  2. Derartige öffentliche Äußerungen werden im Regelfall schon dadurch „in gleichwertiger Weise berichtigt“, dass der Fahrzeughersteller einen neueren Prospekt bzw. eine neuere Preisliste veröffentlicht. Denn der (potenzielle) Käufer eines Neuwagens wird seine Kaufentscheidung regelmäßig nicht auf veraltetes Informationsmaterial stützen, sondern sich insoweit auf den neuesten Stand bringen. Der Verkäufer kann indes ausnahmsweise gehalten sein, den Käufer bei Abschluss des Kaufvertrags darauf hinzuweisen, dass es einen neuen Verkaufsprospekt gibt. Der Käufer ist dann gewarnt und kann anhand des neuen Prospekts prüfen, ob das ihn interessierende Fahrzeug (serienmäßig) die gewünschten Ausstattungsmerkmale aufweist.

AG Essen-Steele, Urteil vom 04.11.2003 – 17 C 352/02

Mehr lesen »

Fabrikneuheit eines Kraftfahrzeugs

Ein unbenutztes Kraftfahrzeug ist regelmäßig noch „fabrikneu“, wenn und solange das Modell dieses Fahrzeugs unverändert weitergebaut wird, wenn es keine durch längere Standzeit bedingten Mängel aufweist, und wenn zwischen Herstellung des Fahrzeugs und Abschluss des Kaufvertrags nicht mehr als zwölf Monate liegen.

BGH, Urteil vom 15.10.2003 – VIII ZR 227/02

Mehr lesen »

Voraussetzungen für den Rücktritt vom Kaufvertrag – Frist zur Nacherfüllung

  1. Ein Rücktrittsrecht des Käufers besteht grundsätzlich nur, wenn der Käufer dem Verkäufer erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat. Was angemessen ist, hängt von der Art des Sachmangels ab. Setzt der Käufer dem Verkäufer eine unangemessen kurze Frist, so verliert er dadurch sein Rücktrittsrecht noch nicht. Er muss aber eine angemessene Zeit abwarten, bevor er zurücktritt; ein verfrühter Rücktritt ist unwirksam.
  2. Ein Fahrzeug kann nur als „Montagsauto“ eingestuft werden, wenn hinreichender Anlass zu der Annahme besteht, dass ihm eine Fehlergeneigtheit innewohnt, aufgrund derer das Fahrzeug als insgesamt mangelbehaftet und nicht nachbesserungsfähig zu gelten hat.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.07.2003 – I-3 U 4/03

Mehr lesen »

Keine Fabrikneuheit eines Fahrzeugs nach Modellwechsel

Ein als Neuwagen verkaufter Pkw ist entgegen der in der Regel hierin liegenden konkludenten Zusicherung nicht mehr „fabrikneu“, wenn das betreffende Modell im Zeitpunkt des Verkaufs nicht mehr unverändert hergestellt wird (Bestätigung von BGH, Urt. v. 22.03.2000 – VIII ZR 325/98, NJW 2000, 2018).

BGH, Urteil vom 16.07.2003 – VIII ZR 243/02

Mehr lesen »

Kein Sachmangel bei konstruktionsbedingten Besonderheiten und Eigentümlichkeiten

Ein Neufahrzeug ist i. S. des § 459 I BGB a.F. fehlerfrei, wenn es dem technischen Standard der jeweils vergleichbaren Wagenklasse entspricht. Konstruktionsbedingte Besonderheiten und Eigentümlichkeiten sind keine Mängel, solange sie nicht die Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeugs beeinträchtigen.

OLG Koblenz, Urteil vom 26.06.2003 – 5 U 62/03

Mehr lesen »

Erheblicher Mangel eines Neuwagens bei erhöhtem Kraftstoffverbrauch

Ein Neuwagen, der nicht wie vom Hersteller angegeben durchschnittlich 9,7–9,8 Liter Kraftstoff pro 100 Kilometer, sondern im Durchschnitt 10,8 Liter pro 100 Kilometer verbraucht, weist einen erheblichen Sachmangel auf.

LG Duisburg, Urteil vom 06.06.2003 – 1 O 117/03

Mehr lesen »

Amtshaftung wegen Pflichtverletzung des TÜV im Zusammenhang mit der Erteilung einer Betriebserlaubnis

Der Grundsatz, dass bei Pflichtverletzungen des TÜV im Zusammenhang mit der Erteilung der Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO das Bundesland haftet, das den Kraftfahrzeugsachverständigen die amtliche Anerkennung erteilt hat, gilt auch dann, wenn die Zulassungsstelle dem TÜV die erstmalige Ausfertigung und Herausgabe der Kfz-Briefe für importierte Neufahrzeuge überlassen hat und dem TÜV hierbei Fehler unterlaufen (im Anschluss an Senat, Urt. v. 02.11.2000 – III ZR 261/99, VersR 2002, 96).

BGH, Urteil vom 10.04.2003 – III ZR 266/02

Mehr lesen »

Nutzungsvergütung bei Fahrzeug der oberen Mittelklasse

  1. Bei einem Neufahrzeug der oberen Mittelklasse, das über einen großvolumigen Dieselmotor mit Automatikgetriebe verfügt (Audi A6 2,5 TDI), ist die Annahme einer erreichbaren Gesamtlaufleistung von 250.000 km realistisch.
  2. Es ist rechtlich unbedenklich und für die Parteien hilfreich, wenn im Urteil die vom Rückgewährschuldner zu zahlende Nutzungsentschädigung nicht exakt beziffert, sondern lediglich die – einfach durchzuführende – Berechnung vorgegeben wird.

OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.03.2003 – 14 U 154/01

Mehr lesen »