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Kategorie: Allgemeines

Nutzungsausfallschaden bei Lieferung einer mangelhaften Sache

Den infolge der Lieferung einer mangelbehafteten Sache entstandenen Nutzungsausfallschaden kann der am Vertrag festhaltende Käufer nach §§ 437 Nr. 3, 280 I BGB ersetzt verlangen.

BGH, Urteil vom 19.06.2009 – V ZR 93/08

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Schadensersatz bei Amtsmissbrauch eines TÜV-Prüfers

  1. Ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr verletzt grundsätzlich keine ihm gegenüber einem späteren Erwerber eines Fahrzeugs obliegende Amtspflicht, wenn er bei einer Hauptuntersuchung i. S. des § 29 StVZO fahrlässig Mängel übersieht und eine unrichtige Bescheinigung über die Hauptuntersuchung ausstellt und der Erwerber dadurch einen Vermögensschaden erleidet.
  2. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht nur in den Fällen des Amtsmissbrauchs. Ein solcher liegt indes nicht bei jeder schuldhaften Pflichtverletzung vor. Erforderlich ist vielmehr regelmäßig, dass der Sachverständige einen anderen in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich schädigt, sodass die Voraussetzungen des § 826 BGB erfüllt sind.
  3. Ein Amtsmissbrauch kann auch bei gewissen fahrlässigen Verhaltensweisen gegeben sein; insoweit kommt es jedoch immer auf die Besonderheiten des Einzelfalls an. Es kann deshalb amtsmissbräuchlich sein, wenn der Sachverständige die Gasanlage eines Fahrzeugs im Rahmen einer Hauptuntersuchung nicht einmal anschaut und daher offensichtliche und schwere Mängel nicht feststellt und dennoch die Ordnungsgemäßheit des Fahrzeugs insgesamt bescheinigt.

OLG Hamm, Urteil vom 17.06.2009 – 11 U 112/08

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Haftung eines Fahrzeugherstellers für die Fehlauslösung von Airbags

Zur Haftung eines Fahrzeugherstellers für die Fehlauslösung von Airbags.

BGH, Urteil vom 16.06.2009 – VI ZR 107/08

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Eigentumserwerb bei grenzüberschreitendem Versendungskauf ins Ausland

Bei einem grenzüberschreitenden Versendungskauf in das Ausland erfolgt die für einen Eigentumsübergang nach deutschem Recht erforderliche Besitzverschaffung am Kaufgegenstand in aller Regel erst mit dessen Ablieferung am Bestimmungsort. Wird der nach deutschem Recht im Inland eingeleitete Erwerbstatbestand bis zum Grenzübertritt nicht mehr vollendet, beurteilt sich die Frage, ob und zu welchem Zeitpunkt das Eigentum am Kaufgegenstand übergeht, gemäß Art. 43 I EGBGB nach dem dann für das Recht des Lageortes zuständigen ausländischen Sachrecht. Das gilt auch für die Voraussetzungen, unter denen Eigentumserwerb vom Nichtberechtigten kraft guten Glaubens möglich ist.

BGH, Urteil vom 10.06.2009 – VIII ZR 108/07

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Keine Aufklärungspflicht über Vor- und Nachteile eines Rußpartikelfilters

Eine Aufklärungspflicht des Verkäufers eines Dieselfahrzeugs über Vor- und Nachteile eines Rußpartikelfilters besteht jedenfalls dann nicht, wenn der Käufer eine Jahresfahrleistung von 31.000 km angibt und erklärt, dass er das Fahrzeug für seine gewerbliche bzw. selbstständige berufliche Tätigkeit benötige. Der Verkäufer muss unter diesen Umständen nicht damit rechnen, dass das Fahrzeug später überwiegend im Kurzstreckenbetrieb benutzt wird.

OLG Hamm, Urteil vom 09.06.2009 – 28 U 57/08

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Erstmalige Fristsetzung zur Nacherfüllung in der Berufungsinstanz

Die erstmals im Berufungsrechtszug erfolgte, unstreitige Fristsetzung zur Nacherfüllung ist unabhängig von den Voraussetzungen des § 531 II 1 Nr. 1–3 ZPO zuzulassen.

BGH, Urteil vom 20.05.2009 – VIII ZR 247/06

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Ersatzfahrzeug statt Nutzungsausfallentschädigung

Der Verkäufer, der ein mangelhaftes Kraftfahrzeug liefert, erfüllt den Schadensersatzanspruch des Käufers, indem er ihm für den Zeitraum der Reparatur des mangelhaften Fahrzeugs ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellt. Denn der Käufer kann in erster Linie – bezogen auf die Zeit der Nachbesserung – (nur) die Beseitigung des „fahrzeuglosen“ Zustands, aber nicht die Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung verlangen.

LG Hamburg, Beschluss vom 11.05.2009 – 309 S 21/09

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Kein Nutzungsausfall bei mangelbedingtem Rücktritt vom Kfz-Kaufvertrag

Durch den Rücktritt vom Kaufvertrag über einen Pkw wegen Sachmängeln wird ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung insoweit ausgeschlossen, als es um den Ersatz eines Nutzungsausfallschadens geht, der dadurch entstanden ist, dass dem Käufer infolge des Mangels der Kaufsache deren Nutzung entgeht. Dies gilt auch für einen infolge der Rückgabe der mangelhaften Sache entstandenen Nutzungsausfall (gegen BGH, Urt. v. 28.11.2007 – VIII ZR 16/07, BGHZ 174, 290 = NJW 2008, 911).

KG, Urteil vom 30.04.2009 – 12 U 241/07
(nachfolgend: BGH, Urteil vom 14.04.2010 – VIII ZR 145/09)

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Lebenserwartung von 150.000 km bei Pkw der Mittelklasse

  1. Im Rahmen der Wertermittlung eines Pkw der Mittelklasse ist eine Lebenserwartung von 150.000 km als normal anzusehen.
  2. Ein Urteil, durch welches der Beklagte verurteilt wird, Zug um Zug gegen Rückgabe eines bestimmten Fahrzeugs eine bestimmte Summe abzüglich eines Betrages zu zahlen, der nach der Kilometerleistung gemäß Tachostand dieses Fahrzeugs zu errechnen ist, ist mangels Vollstreckungsfähigkeit unzulässig.

OLG Koblenz, Urteil vom 16.04.2009 – 6 U 574/08

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Grenzüberschreitender Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen – CISG

Ein (grenzüberschreitender) Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen, der zwischen einem deutschen Kfz-Händler und einem Erwerber aus Finnland geschlossen wird, unterfällt den Bestimmungen der CISG, wenn der gewerbliche Verkäufer annehmen durfte, der Erwerber des Fahrzeugs sei ebenfalls Unternehmer.

OLG Hamm, Urteil vom 02.04.2009 – 28 U 107/08

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