Navigation

Probleme beim Autokauf?

Probleme beim Autokauf?

Als spezialisierter Rechtsanwalt helfe ich Ihnen gerne weiter – ganz gleich, ob Sie Käufer oder Verkäufer sind.

Interessiert? Rufen Sie mich unverbindlich an

(0 23 27) 8 32 59-99

oder nutzen Sie mein Kontaktformular.

Kategorien

Archiv

Archiv

Header (Autohaus)

Archiv: Juli 2024

Beschaffenheitsvereinbarung aufgrund einer Fahrzeugbeschreibung in einem eBay-Inserat

  1. Die Beschreibung des Kaufgegenstands (hier: eines Kraftfahrzeugs) durch den Verkäufer in einem Internetinserat kann Grundlage einer Beschaffenheitsvereinbarung i. S. des § 434 I 1 BGB a.F. sein. Gegenstand einer solchen Beschaffenheitsvereinbarung kann bei einem Kraftfahrzeug beispielsweise die Fahrbereitschaft, das Vorliegen einer Betriebserlaubnis und die Zulässigkeit und Betriebsbereitschaft einer Gasanlage für den bivalenten Betrieb des Kraftfahrzeugs mit Erdgas und Benzin sein.
  2. Ein allgemeiner Gewährleistungsausschluss bezieht sich nicht auf das Fehlen einer (ausdrücklich oder stillschweigend) vereinbarten Beschaffenheit der Kaufsache i. S. von § 434 I 1 BGB a.F., sondern gilt nur für Mängel i. S. von § 434 I 2 BGB a.F., weil andernfalls die gleichrangig neben dem Gewährleistungsausschluss stehende Beschaffenheitsvereinbarung für den Käufer – außer im Fall der Arglist des Verkäufers (§ 444 Fall 1 BGB) – ohne Sinn und Wert wäre (im Anschluss an BGH, Urt. v. 10.04.2024 – VIII ZR 161/23, juris Rn. 23 m. w. Nachw.).

OLG München, Urteil vom 24.07.2024 – 7 U 5558/20

Mehr lesen »

Untersuchungsobliegenheit nach § 377 I HGB beim Kauf eines Anhängers (R)

  1. Der Käufer eines Anhängers genügt seiner nach § 377 I HGB bestehenden Untersuchungsobliegenheit nicht schon dadurch, dass er den Anhänger nach der Übergabe in Augenschein nimmt und mit dem unbeladenen Anhänger eine Fahrt vom Übergabeort zu seinem Betriebsgelände unternimmt. Vielmehr ist es erforderlich und dem Käufer zumutbar, den Anhänger mit Ladung im Straßenverkehr in Betrieb zu nehmen.
  2. Ein Anhänger ist nicht bereits dann mangelhaft, wenn die vom ziehenden Fahrzeug aufzunehmende Mindeststützlast unter bestimmten Umständen weniger als vier Prozent des tatsächlichen Gesamtgewichts des Anhängers beträgt. Vielmehr kommt es darauf an, ob, wenn die zu transportierende Ladung nicht so verteilt werden kann, dass eine ausreichend hohe Stützlast erreicht wird, eine einfache Möglichkeit besteht, einen verkehrssicheren Zustand des Anhängers herbeizuführen. Ist dies der Fall, dann liegt kein Sachmangel vor.

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12.07.2024 – 4 U 63/24
(vorangehend: LG Kaiserslautern, Urteil vom 08.07.2022 – 3 O 691/21)

Mehr lesen »