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Probleme beim Autokauf?

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Archiv: 2010

Rücktritt vom Kaufvertrag wegen eines Sachmangels

  1. Ein Rücktritt von einem Pkw-Kaufvertrag wegen eines Sachmangels ist grundsätzlich nur wirksam, wenn der Käufer dem Verkäufer erfolglos eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat oder mindestens zwei Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen sind (vgl. § 440 Satz 1 BGB). Erforderlich ist außerdem, dass der gerügte Mangel bei Abgabe der Rücktrittserklärung noch vorhanden ist.
  2. Nimmt ein Kfz-Händler bei Abschluss eines Kaufvertrags über ein Neufahrzeug einen Gebrauchtwagen des Käufers in der Weise in Zahlung, dass er den für den Gebrauchtwagen noch laufenden Kredit ablöst, liegt regelmäßig kein gesonderter Kaufvertrag über den Gebrauchtwagen, sondern ein einheitlicher Kaufvertrag vor.

OLG Koblenz, Beschluss vom 01.04.2010 – 2 U 1120/09
(nachfolgend: OLG Koblenz, Beschluss vom 29.04.2010 – 2 U 1120/09)

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Keine nur anteilige Erstattung der Kosten für ein Sachverständigengutachten

Die Kosten, die für ein Sachverständigengutachten entstehen, sind als Rechtsverfolgungskosten nicht lediglich anteilig, sondern voll zu erstatten. Denn sie entstehen erst dann, wenn der Geschädigte seinen erstattungsfähigen Anteil des Gesamtschadens gegenüber dem Schädiger beziffern und belegen muss.

AG Siegburg, Urteil vom 31.03.2010 – 111 C 10/10

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Nicht funktionierender Kilometerzähler als Mangel eines Neu- oder Gebrauchtwagens

  1. Zur üblichen Beschaffenheit eines – neuen oder gebrauchten – Fahrzeugs, die der Käufer erwarten kann, gehört unabhängig vom Alter des Fahrzeugs ein funktionsfähiger Kilometerzähler. Ein nicht funktionierender Kilometerzähler stellt bereits für sich genommen einen Sachmangel dar. Es kommt nicht darauf an, ob das Fahrzeug (möglicherweise) eine viel höhere Laufleistung aufweist, als der Kilometerzähler anzeigt.
  2. Hat der Verkäufer mit dem Fahrzeug eine längerer Überführungsfahrt (hier: von Großbritannien nach Deutschland) unternommen, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass er die Funktionsuntüchtigkeit des Kilometerzählers kannte.
  3. Wird ein Fahrzeug – hier: im Rahmen der Internetplattform eBay – einerseits als „Bastlerfahrzeug“ und andererseits als „gut gepflegt“ bezeichnet, liegt keine Beschaffenheitsvereinbarung, sondern ein versuchter Gewährleistungsausschluss vor.

LG Hamburg, Urteil vom 26.03.2010 – 322 O 222/09

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Keine Mangelhaftigkeit eines Wohnmobils wegen zu langer Standzeit

  1. Für die Berechnung der Standzeit ist bei einem Wohnmobil – solange übliche Produktionsabläufe eingehalten werden – nicht auf die Erteilung der Allgemeinen Betriebserlaubnis für das Fahrgestell, sondern auf die Fertigstellung der Aufbauten abzustellen.
  2. Ein Wohnmobil ist nicht mangelhaft, wenn zwar zwischen der Erteilung der Allgemeinen Betriebserlaubnis für das Fahrgestell und der Erstzulassung ein Zeitraum von mehr als zwölf Monaten liegt, nicht aber zwischen der vollständigen Fertigstellung des Wohnmobils und der Erstzulassung.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.03.2010 – I-22 U 168/09

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Erlöschen des Rücktrittsrechts bei fristgerechter Nacherfüllung

Wird der Mangel der Kaufsache innerhalb einer hierzu von dem Käufer gesetzten Frist zur Nacherfüllung behoben, erlischt das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag auch dann, wenn es wegen eines arglistigen Verhaltens des Verkäufers im Hinblick auf den Mangel des erfolglosen Ablaufs einer Frist zur Nacherfüllung als Voraussetzung für einen Rücktritt vom Vertrag nicht bedurft hätte.

BGH, Urteil vom 12.03.2010 – V ZR 147/09

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Recht des Verkäufers zur Untersuchung der mangelhaften Kaufsache

Die Obliegenheit des Käufers, dem Verkäufer Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben, beschränkt sich nicht auf eine mündliche oder schriftliche Aufforderung zur Nacherfüllung, sondern umfasst auch die Bereitschaft des Käufers, dem Verkäufer die Kaufsache zur Überprüfung der erhobenen Mängelrügen zur Verfügung zu stellen (im Anschluss an Senat, Urt. v. 23.02.2005 – VIII ZR 100/04, BGHZ 162, 219 ff. und Urt. v. 21.12.2005 – VIII ZR 49/05, NJW 2006, 1195).

BGH, Urteil vom 10.03.2010 – VIII ZR 310/08

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Rücktritt des Mietverkäufers bei Täuschung über erfüllte Vorleistungspflicht

Täuscht bei einem Mietkauf der vorleistungspflichtige Lieferant den Mietverkäufer über eine in Wirklichkeit noch nicht erfolgte Lieferung des Mietkaufgegenstands an den Mietkäufer und veranlasst er dadurch den Mietverkäufer, an ihn den Kaufpreis in Umkehrung der vertraglichen Leistungspflichten vorzuleisten, ist der Mietverkäufer gemäß § 323 I, II Nr. 3 BGB zum sofortigen Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt.

BGH, Urteil vom 10.03.2010 – VIII ZR 182/08

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Erfüllungsort der Nacherfüllung – Mitwirkungspflicht des Kfz-Käufers

  1. Zumindest in den Fällen, in denen der Kfz-Verkäufer eine eigene Autowerkstatt betreibt, ist davon auszugehen, dass sein Betriebssitz der Ort ist, an dem aufgrund der Natur des Schulverhältnisses und der Verkehrssitte eine Nacherfüllung zu bewirken ist (Erfüllungsort).
  2. Der Käufer eines Fahrzeugs, das er für mangelhaft hält, verweigert unberechtigt eine Mitwirkungshandlung, wenn er nur gegen eine Kostenübernahmeerklärung des Verkäufers bereit ist, diesem das Fahrzeug an seinem Betriebssitz zur Nachbesserung zur Verfügung zu stellen.

AG Bersenbrück, Beschluss vom 05.03.2010 – 11 C 100/10

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Kein Mangel eines Neuwagens bei minimalem Eigenlenkverhalten in der Beschleunigungsphase

Ein Neuwagen ist nicht mangelhaft, wenn es nur bei einer Geschwindigkeit von über 80 km/h und nur während der Beschleunigungsphasen zu einem Eigenlenkverhalten mit einem Versatz von etwa einem Meter pro 100 Meter Fahrstrecke kommt. Eine solche Abweichung von der Geradeausfahrt ist normal und wäre selbst dann nicht erheblich, wenn der Versatz zwei Meter pro 100 Meter Fahrstrecke betrüge. Denn auch in diesem Fall wäre ein aktives Gegenlenken nicht erforderlich.

KG, Urteil vom 01.03.2010 – 12 U 126/09

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Steuerrechtliche Abgrenzung zwischen Lkw und Pkw

Fahrzeuge, die bauartbedingt weitgehend einem Pkw entsprechen und sich auch hinsichtlich des zulässigen Gesamtgewichts und der Nutzlast von einem Pkw nicht wesentlich unterscheiden, unterliegen der emissionsbezogenen Hubraumbesteuerung nach § 8 Nr. 1 KraftStG. Eine Besteuerung solcher Fahrzeuge als Lkw nach dem Fahrzeuggewicht kommt nur in Betracht, wenn die Fahrzeuge ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 2.800 kg und eine Nutzlast von mehr als 800 kg haben.

BFH, Urteil vom 24.02.2010 – II R 6/08

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