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Archiv: August 2007

„Unfallfreiheit“ trotz mehrerer reparierter Blech- oder Einfachschäden

Der – im Kfz-Handel einheitlich verwendete – Begriff der Unfallfreiheit besagt, dass ein Fahrzeug keinen Schaden erlitten hat, der als erheblich anzusehen ist. Ob ein Schaden erheblich ist, bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung, die nur geringfügige, ausgebesserte Blech- oder Einfachschäden aus dem Begriff der Unfallfreiheit ausklammert. Deshalb ist ein gebrauchtes Fahrzeug nicht schon dann als „Unfallfahrzeug“ anzusehen, wenn es mehrere reparierte Blech- oder Einfachschäden aufweist.

OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.08.2007 – 7 U 111/07

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Fehlendes „DEKRA Siegel“ als Sachmangel eines Gebrauchtwagens

Ein Gebrauchtwagen, der entgegen der Zusage des Verkäufers – gleich aus welchen Gründen – kein „DEKRA Siegel“ für Gebrauchtfahrzeuge erhält, weist einen Mangel i. S. von § 434 I 1 BGB auf, der den Käufer grundsätzlich zu einer Minderung des Kaufpreises berechtigt.

AG Potsdam, Urteil vom 10.08.2007 – 22 C 170/07

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