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Probleme beim Autokauf?

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Tag: Vertragsschluss

eBay-Artikelbeschreibung als Grundlage einer Beschaffenheitsvereinbarung – „scheckheftgepflegt“

  1. Wird auf der Internetplattform eBay ein Gebrauchtwagen zum Kauf gegen Höchstgebot angeboten und als scheckheftgepflegt beschrieben, kommt mit dem Höchstbietenden eine entsprechende Beschaffenheitsvereinbarung (§ 434 I 1 BGB) zustande. Diese Beschaffenheitsvereinbarung wird nicht dadurch beseitigt, dass die Vertragsparteien bei der Abholung des Fahrzeugs durch den Käufer ein Kaufvertragsformular ausfüllen und in diesem schriftlichen Kaufvertrag von „scheckheftgepflegt“ schlicht keine Rede ist.
  2. Der Käufer eines als scheckheftgepflegt angepriesenen Gebrauchtwagens kann erwarten, dass die vom Hersteller vorgeschriebenen Inspektionen „im Wesentlichen“ von einer hierzu autorisierten Fachwerkstatt durchgeführt und im Serviceheft dokumentiert worden sind. Ebenso kann der Käufer erwarten, dass die vom Hersteller eindeutig vorgeschriebenen Wartungsarbeiten von einer hierzu autorisierten Fachwerkstatt durchgeführt und im Serviceheft dokumentiert worden sind.
  3. Ein umfassender Ausschluss der Haftung des Verkäufers für Sachmängel in einem Kfz-Kaufvertrag gilt nicht für einen Mangel, der darin besteht, dass dem Fahrzeug eine vereinbarte Beschaffenheit (§ 434 I 1 BGB) fehlt.

LG Berlin, Urteil vom 19.11.2010 – 2 O 60/09
(nachfolgend: KG, Urteil vom 17.06.2011 – 7 U 179/10)

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Keine Beschaffenheitsvereinbarung aufgrund Abbildung im Verkaufsprospekt – automatische Fahrlichtsteuerung

  1. Dass in einem Verkaufsprospekt, der der Bestellung eines Neuwagens zugrunde liegt, ein auf „Auto“ positionierter Lichtschalter abgebildet ist, rechtfertigt für sich allein nicht die Annahme, dass eine automatische Fahrlichtsteuerung zur Serienausstattung des Fahrzeugs gehöre.
  2. Für eine Beschaffenheitsvereinbarung i. S. von § 434 I 1 BGB genügt eine einseitige Beschreibung der Kaufsache durch den Verkäufer, auf die der Käufer nicht wenigstens konkludent eingegangen ist, nicht.

LG Stuttgart, Urteil vom 15.09.2010 – 21 O 390/09
(nachfolgend: OLG Stuttgart, Urteil vom 17.04.2012 – 6 U 178/10)

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Pauschalierter Schadensersatz in Auto-Kaufvertrag

In Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ein Kfz-Händler gegenüber Verbrauchern in Verträgen über den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge verwendet, verstößt folgende, für den Fall der Nichtabnahme des Fahrzeugs durch den Käufer vorgesehene Schadenspauschalierungsklausel nicht gegen das Klauselverbot nach § 309 Nr. 5 lit. b BGB: „Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 10 % des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.“

BGH, Urteil vom 14.04.2010 – VIII ZR 123/09

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Anwendbarkeit der Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen unter Privatleuten

  1. Ein Stellen von Vertragsbedingungen liegt nicht vor, wenn die Einbeziehung vorformulierter Vertragsbedingungen in einen Vertrag auf einer freien Entscheidung desjenigen beruht, der vom anderen Vertragsteil mit dem Verwendungsvorschlag konfrontiert wird. Dazu ist es erforderlich, dass er in der Auswahl der in Betracht kommenden Vertragstexte frei ist und insbesondere Gelegenheit erhält, alternativ eigene Textvorschläge mit der effektiven Möglichkeit ihrer Durchsetzung in die Verhandlungen einzubringen.
  2. Sind Vertragsbedingungen bei einvernehmlicher Verwendung eines bestimmten Formulartextes nicht i. S. von § 305 I 1 BGB gestellt, finden die §§ 305 ff. BGB auf die Vertragsbeziehung keine Anwendung.

BGH, Urteil vom 17.02.2010 – VIII ZR 67/09

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Angaben des Kfz-Verkäufers im Vorfeld eines Vertragsschlusses

  1. Angaben eines Kfz-Verkäufers zur Ausstattung des Fahrzeugs, die dieser im Vorfeld des Vertragsschlusses – etwa in einem Inserat oder auf einer im Fahrzeug selbst ausliegenden Liste – gemacht hat, können zu einer Beschaffenheitsvereinbarung i. S. des § 434 I 1 BGB führen. Das gilt auch dann, wenn die Angaben in den Vertragsverhandlungen nicht eigens zur Sprache kommen.
  2. Ein privater Kaufinteressent kann regelmäßig weder durch die Besichtigung eines Fahrzeugs noch durch eine Probefahrt damit feststellen, ob das Fahrzeug – wie vom Verkäufer angegeben – über ein Antiblockiersystem (ABS) verfügt. Er muss sich deshalb auf die entsprechende Angabe des Verkäufers verlassen (dürfen). Dies gilt umso mehr, als von einem Käufer nicht verlangt werden kann, dass er – soweit dies überhaupt möglich ist – zu seinem eigenen Schutz sämtliche Angaben des Verkäufers noch vor Ort überprüft, um sich etwaige Gewährleistungsansprüche zu erhalten. Vielmehr ist es Sache des Verkäufers, die Richtigkeit seiner Angaben zu überprüfen und für etwa vorhandene Abweichungen geradezustehen.

LG Karlsruhe, Urteil vom 15.02.2010 – 1 S 59/09

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Anforderungen an einen Verbrauchsgüterkauf

Allein der Umstand, dass ein Unternehmer einen Gebrauchtwagen an einen Verbraucher veräußert, begründet noch keinen Verbrauchsgüterkauf i. S. von § 474 I BGB. Erforderlich ist vielmehr eine kausale Verknüpfung zwischen der unternehmerischen Tätigkeit als solcher und dem in Rede stehenden Geschäft (im Anschluss an LG Frankfurt a. M., Urt. v. 07.04.2004 – 16 S 236/03)

AG Hannover, Urteil vom 05.02.2010 – 526 C 12623/09

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Haftung des Kfz-Verkäufers für Drittwerkstatt

Hat sich ein Kfz-Verkäufer gegenüber dem Käufer verpflichtet, noch vor Übergabe eines Gebrauchtwagens Wartungsarbeiten (hier: Ölwechsel) durchzuführen und lässt er diese Arbeiten in einer Drittwerkstatt erledigen, so ist er dem Käufer bei mangelhafter Durchführung der Wartungsarbeiten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

AG Heidenheim, Urteil vom 29.01.2010 – 1 C 1012/09

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Sorgfaltspflichten beim Kauf eines gebrauchten Kfz – Gutgläubiger Erwerb

  1. Für einen gutgläubigen Erwerb eines Gebrauchtwagens reicht es nicht, dass der Veräußerer im Besitz des Fahrzeugs ist. Ein gutgläubiger Erwerb ist vielmehr allenfalls möglich, wenn sich der Käufer den Fahrzeugbrief vorlegen lässt, um die Berechtigung des Veräußerers prüfen zu können.
  2. Ein dem Käufer vorgelegter Fahrzeugbrief ohne Haltereintragung besitzt für die Frage nach der Berechtigung des Veräußerers keine Aussagekraft. Ein Erwerber, der dem Vorwurf entgehen will, er habe seine Sorgfaltspflichten in ungewöhnlichem Maße verletzt, muss daher weitere Nachforschungen anstellen. Er kann nicht darauf vertrauen, dass die Behörde, die den Fahrzeugbrief ausgestellt hat, die Eigentumsverhältnisse geprüft hat.

OLG Jena, Urteil vom 13.05.2009 – 4 U 265/08

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Unwirksamkeit einer Annahmefrist von zehn Tagen in Gebrauchtwagen-Bestellformular

Eine Klausel in einem Bestellformular für einen Gebrauchtwagen, wonach der Käufer an seine Bestellung zehn Tage gebunden ist, verstößt im Regelfall – insbesondere wenn das Fahrzeug vorrätig ist – gegen § 308 Nr. 1 BGB und ist deshalb unwirksam.

AG Northeim, Urteil vom 12.02.2009 – 3 C 820/08

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Rückabwicklung eines Neuwagenkaufvertrags bei Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens

  1. Wenn der Käufer eines Neuwagens, der beim Kauf einen Gebrauchtwagen in Zahlung gegeben hat, wegen eines Mangels des Neuwagens vom Kaufvertrag zurücktritt, kann er nur Rückzahlung des gezahlten Geldbetrags und Rückgabe des Gebrauchtwagens verlangen, nicht aber die Zahlung des für den Gebrauchtwagen vereinbarten Anrechnungspreises.
  2. Sofern der Verkäufer den Gebrauchtwagen inzwischen weiterveräußert und deshalb dafür nach § 346 II 1 Nr. 2 BGB Wertersatz zu leisten hat, ist für den Wertersatz der Verkehrswert des Gebrauchtwagens im Zeitpunkt der Inzahlungnahme maßgeblich.

OLG Hamm, Urteil vom 18.12.2008 – 28 U 17/08

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