Navigation

Probleme beim Autokauf?

Probleme beim Autokauf?

Als spezialisierter Rechtsanwalt helfe ich Ihnen gerne weiter – ganz gleich, ob Sie Käufer oder Verkäufer sind.

Interessiert? Rufen Sie mich unverbindlich an

(0 23 27) 8 32 59-99

oder nutzen Sie mein Kontaktformular.

Kategorien

Archiv

Archiv

Header (Autohaus)

Probleme beim Autokauf?

Als spezialisierter Rechtsanwalt helfe ich Ihnen gerne weiter – ganz gleich, ob Sie Käufer oder Verkäufer sind.

Zur Sofortberatung

Spürbares Schalten und Bremsen beim Porsche 981 Boxster S kein Mangel

  1. Ein Fahrzeug ist nach § 434 I 2 Nr. 2 BGB mangelhaft, wenn es negativ vom technischen Stand der Serie abweicht. Ein Mangel liegt aber auch vor, wenn das Fahrzeug zwar dem Stand der Serie, aber nicht dem – durch einen herstellerübergreifenden Vergleich zu ermittelnden – Stand der Technik entspricht. Entspricht ein Fahrzeug dem Stand der Technik, hält es also einem herstellerübergreifenden Vergleich stand, ist es auch dann nicht mangelhaft, wenn der Stand der Technik hinter der tatsächlichen oder durchschnittlichen Käufererwartung zurückbleibt.
  2. Ein Porsche 981 Boxster S ist nicht deshalb mangelhaft, weil sein Automatikgetriebe – vom Hersteller gewollt – beim Bremsen zurückschaltet und das Fahrzeug zwischen den Gangstufen selbsttätig Zwischengas gibt. Die Schaltvorgänge mögen zwar für den Fahrer spürbar sein; sie lassen sich aber nicht eindeutig als unangenehmes Fahrverhalten einordnen. Sie werden vielmehr von Personen, die sich für den Erwerb eines Sportwagens interessieren, unterschiedlich wahrgenommen.

OLG Hamm, Urteil vom 18.03.2014 – 28 U 162/13

Mehr lesen »

Obliegenheit zur Mängelrüge beim Handelskauf

  1. Gestattet ein Kfz-Händler seinen Kunden in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Ansprüche auf Mängelbeseitigung auch bei anderen vom Fahrzeughersteller/-importeur anerkannten Betrieben geltend zu machen, wird damit die in § 377 I, III HGB statuierte kaufmännische Rügepflicht nicht abbedungen.
  2. Die Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erweitert auch nicht die Empfangszuständigkeit für Mängelanzeigen. Diese haben deshalb gegenüber dem Verkäufer und nicht gegenüber einem anderen vom Fahrzeughersteller/-importeur anerkannten Betrieb zu erfolgen.

LG Krefeld, Urteil vom 13.03.2014 – 3 O 311/13

Mehr lesen »

Erfüllungsort der Nacherfüllung im Kaufrecht

Der Erfüllungsort der Nacherfüllung ist mangels vertraglicher Vereinbarungen an dem Ort anzusiedeln, an dem der Kfz-Verkäufer bei Abschluss des Kaufvertrags seine seine gewerbliche Niederlassung hatte. Das gilt auch dann, wenn das erworbene Fahrzeug nicht verkehrssicher ist und deshalb zum Verkäufer transportiert werden muss. Denn dem Käufer entstehen durch einen Transport keine Nachteile, weil der zur Nacherfüllung verpflichtete Verkäufer nach § 439 II BGB (auch) die Transportkosten tragen muss.

AG Düsseldorf, Urteil vom 13.03.2014 – 51 C 14931/13

Mehr lesen »

Ermächtigung des Leasingnehmers zur Geltendmachung von Mängelrechten

Zum Erlöschen der einem Leasingnehmer im Rahmen einer leasingtypischen Abtretungskonstruktion erteilten Ermächtigung, Ansprüche aus einer Rückabwicklung des Beschaffungsvertrages im eigenen Namen auf Zahlung an den Leasinggeber geltend zu machen, wenn der Leasingvertrag vorzeitig beendet bzw. die Abtretung der Forderungen des Leasinggebers an einen Dritten offengelegt wird.

BGH, Beschluss vom 11.03.2014 – VIII ZR 31/13

Mehr lesen »

Aufforderung zur Nacherfüllung trotz unverhältnismäßiger Nacherfüllungskosten erforderlich

  1. Der Käufer muss dem Verkäufer grundsätzlich auch dann eine Frist zur Nacherfüllung setzen, wenn er meint, dass die Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich sei und der Verkäufer sie deshalb jedenfalls gemäß § 439 III 1 BGB verweigern dürfe. Denn ob der Verkäufer sein Recht, die Nacherfüllung wegen der damit verbundenen Kosten zu verweigern, ausübt, ist allein seine Entscheidung (vgl. auch BGH, Urt. v. 21.12.2005 – VIII ZR 49/05).
  2. Ein Gebrauchtwagenhändler ist grundsätzlich nur nur zu einer fachmännischen äußeren Besichtigung („Sichtprüfung“) eines zum Kauf angebotenen Fahrzeugs verpflichtet (im Anschluss an BGH, Urt. v. 19.06.2013 – VIII ZR 183/12, juris Rn. 24).

LG Berlin, Urteil vom 07.03.2014 – 4 O 354/13

Mehr lesen »

Rücknahme eines Gebrauchtwagens trotz positiver TÜV-Prüfung

  1. Ein Käufer, der einen Gebrauchtwagen nicht von privat, sondern von einem Kfz-Händler erwirbt, darf erwarten, dass der Verkäufer das Fahrzeug vor dem Verkauf auch ohne besonderen Anlass in einem gewissen Rahmen – Sichtprüfung von außen und innen, Funktionsprüfung – untersucht hat. Eine „echte“ Untersuchungspflicht trifft den Händler aber nur, wenn es konkrete Anhaltspunkte für einen Sachmangel gibt.
  2. Seiner generellen Untersuchungspflicht kann sich der Händler nicht dadurch entziehen, dass er ein Fahrzeug bei einer staatlich anerkannten Prüforganisation (z. B. einem Technischen Überwachungsverein) zur Hauptuntersuchung vorführt, mag diese auch – hier: zu Unrecht – positiv enden.
  3. Bedient sich ein Verkäufer zur Untersuchung eines Gebrauchtwagens eines Dritten, so wird dieser als sein Erfüllungsgehilfe tätig. Dementsprechend muss sich der Verkäufer ein Verschulden des Dritten nach § 276 II BGB zurechnen lassen. Dabei kann es keinen Unterschied machen, ob der Verkäufer einen privaten Dritten mit der Untersuchung des Fahrzeugs beauftragt oder ob er hierfür einen Technischen Überwachungsverein in Anspruch nimmt.

OLG Oldenburg, Urteil vom 28.02.2014 – 11 U 86/13
(nachfolgend: BGH, Urteil vom 15.04.2015 – VIII ZR 80/14)

Mehr lesen »

Kein Verbraucherschutz bei angeblichem Unternehmergeschäft – Gewährleistungsausschluss

  1. Der (nur) für den Verbrauchsgüterkauf geltende § 475 I BGB steht einem kaufvertraglich vereinbarten Gewährleistungsausschluss nicht entgegen, wenn der Käufer dem unternehmerisch handelnden Verkäufer einen gewerblichen Verwendungszweck der Kaufsache vorgetäuscht hat, um das Geschäft zustande zu bringen (im Anschluss an BGH, Urt. v. 22.12.2004 – VIII ZR 91/04, NJW 2005, 1045).
  2. Der Käufer darf sich aber auch dann nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht auf die Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf berufen, wenn er dem Verkäufer zwar keinen gewerblichen Verwendungszweck der Kaufsache vorgetäuscht hat, er aber – weil der Verkäufer keinen Verbraucher als Vertragspartner wollte – entgegen seinen wahren Nutzungsabsichten damit einverstanden war, die Kaufsache für seine gewerbliche oder selbständige beruflichen Tätigkeit zu erwerben.

LG Heidelberg, Urteil vom 28.02.2014 – 5 O 83/13
(nachfolgend: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.10.2014 und vom 12.11.2014 – 1 U 51/14)

Mehr lesen »

Auslegung der Angabe „reparierter Vorschaden“ als „fachgerecht reparierter Vorschaden“

  1. Erklärt der Verkäufer eines Gebrauchtwagens, das Fahrzeug weise einen behobenen oder reparierten Vorschaden auf, dann kann dieser Erklärung aus der maßgeblichen Sicht des Käufers die Bedeutung zukommen, dass es sich um einen fachgerecht behoben Schaden handelt. Dass das Fahrzeug ausdrücklich als „Unfallwagen“ angeboten wird, steht einer solchen Auslegung nicht entgegen, weil diese Bezeichnung nichts über die Qualität einer Reparatur aussagt.
  2. Die in der Lieferung einer mangelhaften Kaufsache liegende Pflichtverletzung des Verkäufers ist in der Regel nicht nur unerheblich i. S. des § 323 V 2 BGB, wenn der Mangel darin besteht, dass der Kaufsache eine vereinbarte Beschaffenheit fehlt (im Anschluss an BGH, Urt. v. 17.02.2010 – VIII ZR 70/07, NJW-RR 2010, 1289). Auf einen solchen Mangel erstreckt sich ein allgemeiner Gewährleistungsausschluss nicht (im Anschluss an BGH, Urt. v. 29.11.2006 – VIII ZR 92/06, NJW 2007, 1346).

OLG Hamm, Urteil vom 25.02.2014 – 28 U 195/12
(vorhergehend: LG Essen, Urteil vom 30.08.2012 – 12 O 47/12)

Mehr lesen »

Verstopfter Dieselpartikelfilter als Sachmangel eines Gebrauchtwagens

  1. Ein Kraftfahrzeug mit Dieselpartikelfilter ist nicht deshalb mangelhaft, weil im reinen Kurzstreckenbetrieb die zur Reinigung des Filters erforderliche Abgastemperatur regelmäßig nicht erreicht wird und daher zur Filterreinigung von Zeit zu Zeit Überlandfahrten unternommen werden müssen (im Anschluss an BGH, Urt. v. 04.03.2009 – VIII ZR 160/08, NJW 2009, 2056).
  2. Ein Gebrauchtwagen mit Dieselpartikelfilter ist zwar mangelhaft, wenn der Filter bei der Übergabe völlig verstopft ist und deshalb seine Funktion, aus den Abgasen schädliche Rußpartikel auszufiltern, nicht mehr erfüllen kann. Setzt sich der Filter jedoch erst nach der Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer zu, weil der Käufer das Fahrzeug überwiegend im Kurzstreckenbetrieb nutzt, ohne die erforderlichen Fahrten zum Freibrennen des Dieselpartikelfilters durchzuführen, liegt kein Sachmangel, sondern nur typischer Verschleiß vor.

LG Düsseldorf, Urteil vom 19.02.2014 – 23 S 156/13

Mehr lesen »

Gewährleistungsausschluss im Kfz-Kaufvertrag – „Keine Garantie“

  1. Mit der Formulierung „Keine Garantie oder Rücknahme, gekauft wie besichtigt und Probe gefahren“ wird die Haftung des Verkäufers für Sachmängel umfassend ausgeschlossen. Der Ausschluss erfasst alle – auch verborgene – Mängel technischer Art, sofern deren Abwesenheit nicht Gegenstand einer Beschaffenheitsvereinbarung oder einer Beschaffenheitsgarantie ist.
  2. Vermerkt ein privater Gebrauchtwagenverkäufer im schriftlichen Kaufvertrag den abgelesenen Kilometerstand des Fahrzeugs („Tachostand abgelesen …“), soll sich diese Angabe – für den Käufer erkennbar – nicht auf die Laufleistung des Fahrzeugs beziehen. Es liegt deshalb keine Beschaffenheitsvereinbarung (§ 434 I 1 BGB) vor, und erst recht übernimmt der Verkäufer keine Garantie dafür, dass die Laufleistung des Fahrzeugs nicht höher ist, als der Kilometerzähler anzeigt.

LG Bonn, Urteil vom 07.02.2014 – 15 O 171/13
(nachfolgend: OLG Köln, Beschluss vom 09.09.2014 und vom 25.11.2014 – 5 U 44/14)

Mehr lesen »