Navigation

Probleme beim Autokauf?

Probleme beim Autokauf?

Als spezialisierter Rechtsanwalt helfe ich Ihnen gerne weiter – ganz gleich, ob Sie Käufer oder Verkäufer sind.

Interessiert? Rufen Sie mich unverbindlich an

(0 23 27) 8 32 59-99

oder nutzen Sie mein Kontaktformular.

Kategorien

Archiv

Archiv

Header (Autohaus)

Kategorie: Allgemeines

Beweislastumkehr nach § 476 BGB bei Karosseriebeschädigungen

  1. Ein Sachmangel der Kaufsache kann sich dem Käufer auch dann erst nach Gefahrübergang „zeigen“, wenn er ihn im Falle einer eingehenden Untersuchung schon bei der Übergabe hätte entdecken können.
  2. Die Vermutung, dass ein Sachmangel bereits bei Gefahrübergang vorgelegen hat, ist nicht schon dann mit der Art des Mangels unvereinbar, wenn der Mangel typischerweise jederzeit auftreten kann und deshalb keinen hinreichend sicheren Rückschluss darauf zulässt, dass er schon bei Gefahrübergang vorhanden war.
  3. Die Vermutung, dass ein Sachmangel bereits bei Gefahrübergang vorgelegen hat, kann auch für äußere Beschädigungen der Kaufsache wie etwa einen Karosserieschaden eines verkauften Kraftfahrzeugs eingreifen. Sie ist jedoch dann mit der Art des Mangels unvereinbar, wenn es sich um äußerliche Beschädigungen handelt, die auch dem fachlich nicht versierten Käufer auffallen müssen.

BGH, Urteil vom 14.09.2005 – VIII ZR 363/04

Mehr lesen »

Ersatz von Anwaltskosten bei Rücktritt vom Kaufvertrag

Gegenstand eines vertraglichen Schadensersatzanspruchs sind auch die zu dessen Durchsetzung erforderlichen Rechtsverfolgungskosten. Der Schädiger hat allerdings nicht schlechthin alle durch die Vertragsverletzung adäquat verursachten Kosten zu ersetzen, sondern nur diejenigen, die aus Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren. Dabei sind an die Voraussetzungen des materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs keine überzogenen Anforderungen zu stellen. Es kommt darauf an, wie sich die voraussichtliche Abwicklung des Schadensfalls aus der Sicht des Geschädigten darstellt.

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.09.2005 – 1 W 17/05

Mehr lesen »

Ersatzansprüche bei Rückabwicklung eines Kfz-Kaufvertrags

  1. Der Käufer einer mangelhaften Sache hat auch dann gemäß § 284 BGB Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen, wenn er wegen des Mangels vom Kaufvertrag zurücktritt. Der Anspruch ist nicht gemäß § 347 II BGB auf den Ersatz notwendiger Verwendungen oder solcher Aufwendungen beschränkt, durch die der Verkäufer bereichert wird.
  2. § 284 BGB erfasst auch Aufwendungen für kommerzielle Zwecke.
  3. Aufwendungen des Käufers auf eine gekaufte Sache, die sich später als mangelhaft erweist, sind in der Regel vergeblich, wenn der Käufer die Kaufsache wegen ihrer Mangelhaftigkeit zurückgibt oder sie jedenfalls nicht bestimmungsgemäß nutzen kann und deshalb auch die Aufwendungen nutzlos sind.
  4. Kosten, die dem Käufer eines Kraftfahrzeugs für dessen Überführung und Zulassung entstehen, sind Aufwendungen i. S. des § 284 BGB. Wird der Kauf wegen Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs rückabgewickelt, nachdem der Käufer das Fahrzeug zeitweise genutzt hat, so mindert sich der Anspruch auf Ersatz auch dieser Aufwendungen entsprechend der Nutzungsdauer oder der Laufleistung des Fahrzeugs.

BGH, Urteil vom 20.07.2005 – VIII ZR 275/04
(vorangehend: OLG Stuttgart, Urteil vom 25.08.2004 – 3 U 78/04)

Mehr lesen »

Überschaubarer Zeitraum zwischen Baujahr und Erstzulassung eines Kraftfahrzeugs

Ein Fahrzeugkäufer darf erwarten, dass das Fahrzeug so alt ist, wie es das im Fahrzeugbrief eingetragene Datum der Erstzulassung vermuten lässt. Das gilt auch, wenn er den Fahrzeugbrief nicht eingesehen hat. Erfolgte die Erstzulassung im Januar 2003, darf der Käufer deshalb regelmäßig darauf schließen, dass das Fahrzeug im Jahre 2002 gebaut wurde.

LG Bautzen, Urteil vom 20.07.2005 – 2 O 339/05

Mehr lesen »

Bezeichnung eines Fahrzeugs als „Lagerfahrzeug“

  1. Wird ein zum Verkauf stehendes Fahrzeug ohne jeden Hinweis darauf, dass es sich um einen Neuwagen handeln soll, als „Lagerfahrzeug“ bezeichnet, darf der Käufer kein Fahrzeug erwarten, das höchstens zwölf Monate vor Abschluss des Kaufvertrages hergestellt wurde.
  2. Der (nur) mit dem Zusatz „Modelljahr 2002“ konkretisierte Begriff „Lagerfahrzeug“ bezeichnet ein Fahrzeug, das irgendwann im – nicht mit dem Kalenderjahr 2002 identischen – Modelljahr 2002, womöglich also schon zu dessen Beginn, hergestellt wurde und – möglicherweise seit 2001 – „auf Lager“ ist.

OLG Braunschweig, Urteil vom 07.07.2005 – 2 U 128/04

Mehr lesen »

Sägezahnbildung bei frontangetriebenen Fahrzeugen ist kein Mangel

  1. Macht der Käufer Rechte gemäß § 437 BGB geltend, nachdem er die Kaufsache entgegengenommen hat, trifft ihn die Darlegungs- und Beweislast für die einen Sachmangel begründenden Tatsachen.
  2. Dass sich bei frontangetriebenen Fahrzeugen an den hinteren Reifen häufig „Sägezähne“ bilden, ist kein Mangel. Vielmehr kann es bei einem frontangetriebenen Fahrzeug trotz korrekter Achsgeometrie und korrektem Luftdruck zu dieser unregelmäßigen Abnutzung kommen, und auch deutliche Abrollgeräusche gehören zu den normalen Eigentümlichkeiten eines Fahrzeugs dieser Art.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.06.2005 – I-1 U 28/05

Mehr lesen »

Abgrenzung zwischen Sachmangel und konstruktionsbedingter Eigentümlichkeit

  1. Ein im Berufungsrechtszug im Wege der Klageerweiterung geltend gemachter Wertersatzanspruch (§ 346 II BGB) wird nicht auf unzulässige Noven gestützt, wenn die Anspruchsvoraussetzungen dem Grunde nach außer Streit stehen und sich die streitige Anspruchshöhe aus dem Gesetz (hier: § 346 II 2 BGB) ergibt.
  2. Ist die Innenverkleidung der vorderen Fahrzeugtüren konstruktiv bedingten formunbeständig, und platzt die Innenverkleidung in Höhe der Außenspiegel schlitzartig auf, liegt bei einem Gebrauchtfahrzeug ein erheblicher Mangel vor, der den Erwerber nach nachfehlgeschlagenen Reparaturversuchen zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt.

OLG Saarbrücken, Urteil vom 22.06.2005 – 1 U 567/04 – 167

Mehr lesen »

Unzulässigkeit der Berufung: Minderung statt Rücktritt vom Kaufvertrag

Eine Berufung ist unzulässig, wenn der Kläger in erster Instanz – gestützt auf einen Rücktritt vom Kaufvertrag – die Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgewähr der Kaufsache verlangt hat und er im Berufungsverfahren stattdessen nur einen auf § 441 IV BGB gestützten Erstattungsanspruch geltend macht.

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20.06.2005 – 4 U 105/05 – 94

Mehr lesen »

Darlegungs- und Beweislast des Käufers für einen Sachmangel

  1. Nachdem er die Kaufsache entgegengenommen hat, trägt der Käufer die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass deren tatsächliche Beschaffenheit (Ist-Beschaffenheit) nachteilig von der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit (Soll-Beschaffenheit) abweicht.
  2. Will der Käufer aus § 434 I 2 Nr. 2 BGB Rechte herleiten, indem er sich darauf beruft, die Kaufsache weise nicht die bei Sachen der gleichen Art übliche Beschaffenheit auf, und behauptet der Verkäufer, es sei eine ausdrückliche Beschaffenheitsvereinbarung i. S. des § 434 I 1 BGB getroffen worden, so muss der Käufer das Fehlen einer solchen Vereinbarung beweisen, also die Behauptung des Verkäufers widerlegen.

OLG Hamm, Urteil vom 14.06.2005 – 28 U 190/04

Mehr lesen »

Kein Garantieanspruch bei Fremdinspektion

  1. Eine Klausel in Garantiebedingungen, wonach ein Gebrauchtwagenkäufer nur dann einen Garantieanspruch hat, wenn er Inspektionen in den vom Hersteller vorgeschriebenen Intervallen und durch eine vom Hersteller anerkannte Vertragswerkstatt durchführen lässt, unterliegt keiner Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB. Denn eine solche Klausel schränkt nicht etwa einen einmal entstandenen Anspruch wieder ein, sondern lässt einen Anspruch gar nicht erst entstehen („negative Leistungsbeschreibung“).
  2. Es ist für den Handel mit Kraftfahrzeugen typisch, im Geschäftsverkehr allgemein üblich und für einen Durchschnittskunden erkennbar, dass Garantieleistungen davon abhängig gemacht werden, dass die vom Hersteller vorgeschriebenen Inspektionen und Wartungsmaßnahmen durch einen autorisierten Vertragshändler durchgeführt werden. Diese Bindung des Käufers an autorisierte Vertragshändler ist nicht rechtsmissbräuchlich.

LG Freiburg, Urteil vom 27.05.2005 – 1 O 153/04

Mehr lesen »