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Probleme beim Autokauf?

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Als spezialisierter Rechtsanwalt helfe ich Ihnen gerne weiter – ganz gleich, ob Sie Käufer oder Verkäufer sind.

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Zur Sofortberatung

Keine Pflichtverletzung bei Reparatur eines Navigationsgeräts nach Herstellervorgaben

Führt eine Werkstatt Arbeiten an einem defekten Navigationsgerät nach den Vorgaben des Herstellers durch, indem sie die empfohlenen Prüfungsschritte anhand einer speziellen Prüf-CD durchführt, so kann ihr keine Pflichtverletzung angelastet werden. Solange sich ein Vertragshändler an die Vorgaben eines Herstellers hält, müssen vielmehr besondere Umstände vorliegen, um die Annahme einer Pflichtverletzung zu begründen. Das Nichtbenutzen einer Reinigungs-CD stellt keinen solchen Umstand dar, wenn der Hersteller die Überprüfung bzw. Reparatur seiner Geräte mihilfe einer Reinigungs-CD ausdrücklich als nicht zulässig ansieht.

AG Saarbrücken, Urteil vom 08.07.2008 – 37 C 108/08

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Kein Garantieversprechen bei Einholung eines Wertgutachtens auf Wunsch des Käufers

  1. In der Vorlage eines Wertgutachtens über einen zu verkaufenden Gebrauchtwagen liegt jedenfalls dann kein Garantieversprechen des Verkäufers, wenn das Gutachten erst auf Wunsch des Käufers eingeholt wird und der Verkäufer ein Privatmann ist (in Ergänzung zu BGH, Urt. v. 29.11.2006 – VIII ZR 92/06, NJW 2007, 1346).
  2. Beim Kauf eines gebrauchten Oldtimers ist eine Fristsetzung zur Nacherfüllung nicht wegen anfänglicher Unmöglichkeit entbehrlich, wenn der behauptete Mangel in einer Abweichung des tatsächlichen Zustandes des Fahrzeugrahmens von seiner vereinbarten Beschaffenheit liegt (in Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 07.06.2006 – VIII ZR 209/05, ZIP 2006, 1586).
  3. Wird eine Sachverständigen-GmbH mit der Erstellung eines Wertgutachtens über ein Gebrauchtfahrzeug beauftragt, hat der Käufer keine vertraglichen r Ansprüche gegen den bei der GmbH angestellten Sachverständigen als Gutachtenersteller, da dieser als Angestellter grundsätzlich kein seine Eigenhaftung begründendes besonderes persönliches Vertrauen beansprucht (im Anschluss an BGH, Urt. v. 04.07.1983 – II ZR 220/82, NJW 1983, 2696).

OLG Brandenburg, Urteil vom 01.07.2008 – 6 U 120/07

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Zur Frage, wann ein Fahrzeug „unfallfrei“ ist

Die Angabe „unfallfrei“ ist so zu verstehen, dass das Fahrzeug keine (substanziellen) Schäden durch einen Unfall erlitten hat. Dabei liegt ein „Unfall“ auch nach dem allgemeinen Sprachgebrauch nicht nur vor, wenn das beschädigte Fahrzeug mit einem weiteren Fahrzeug kollidiert ist. Vielmehr werden auch das Fahren gegen ein unbewegliches Hindernis und der Sturz eines Objekts (z. B. eines Baums) auf ein Fahrzeug als Unfall angesehen.

OLG Brandenburg, Urteil vom 26.06.2008 – 12 U 236/07

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Kein Mangel eines Gebrauchtwagens bei normalem Verschleiß

  1. Sofern keine besonderen Umstände vorliegen, ist normaler alters- und gebrauchsbedingter Verschleiß bei einem Gebrauchtwagen kein Mangel i. S. des § 434 I 2 Nr. 2 BGB, sondern vom Käufer hinzunehmen.
  2. Einem Käufer kommt die in § 476 BGB schon dann zugute, wenn sich innerhalb der dort genannten Frist die Auswirkungen (Symptome) eines Mangels – hier: Auffälligkeiten beim Schalten – zeigen. Dass nicht die Symptome selbst der Mangel i. S. des § 476 BGB sind, ist unschädlich.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.06.2008 – I-1 U 264/07

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Vorführfahrzeug mit 35 km Laufleistung als „gebrauchte Sache“

Ein Motorrad, das als auf den Händler zugelassenes Vorführfahrzeug eine Laufleistung von 35 km aufweist, ist eine „gebrauchte Sache“ i. S. des § 475 II BGB. Die Gewährleistungsfrist kann deshalb im Kaufvertrag wirksam auf ein Jahr abgekürzt werden.

LG Bremen, Urteil vom 19.06.2008 – 6 O 1308/07

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Zeitspanne zwischen Herstellung und Erstzulassung als Mangel eines „jungen“ Gebrauchtwagens

  1. Ohne gegenteilige Anhaltspunkte darf ein durchschnittlicher Gebrauchtwagenkäufer davon ausgehen, dass das Fahrzeug so alt ist, wie das im Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) eingetragene und im Kaufvertrag in Bezug genommene Datum der Erstzulassung vermuten lässt. Der Durchschnittskäufer darf erwarten, dass das Fahrzeug in demjenigen Jahr gebaut worden ist, auf das der Zeitpunkt der mitgeteilten Erstzulassung schließen lässt. Eine längere Spanne als zwölf Monate zwischen Produktion und dem Zeitpunkt der Erstzulassung muss er in der Regel nicht einkalkulieren.
  2. Erklärungen, die ein Kraftfahrzeughändler unter Einschränkungen wie „laut Fahrzeugbrief“ oder „laut Vorbesitzer“ abgibt, sind weder Zusicherungen noch Beschaffenheitsgarantien.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.06.2008 – I-1 U 231/07

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Angabe des Kilometerstands als Beschaffenheitsvereinbarung

  1. Die Angabe des Kilometerstands in einer – hier im Internet veröffentlichten – Verkaufsanzeige für einen Gebrauchtwagen ist (zumindest) dann eine einfache Beschaffenheitsvereinbarung i. S. des § 434 I 1 BGB, wenn der Verkäufer die Angabe vor Vertragsschluss nicht klar und erkennbar widerruft. Dem steht wegen des fehlenden Formzwangs nicht entgegen, dass die Laufleistung in einem schriftlichen Kaufvertrag keine Erwähnung findet.
  2. Bei der Anschaffung von Winterreifen handelt es sich um eine nützliche und sinnvolle, wenn nicht sogar notwendige Investition in ein Fahrzeug, weil dadurch seine Verkehrssicherheit erheblich verbessert wird.
  3. Die Kosten der Rechtsverfolgung können auch dann als Schaden erstattungsfähig sein, wenn der Schädiger sich nicht in Verzug befindet. Es reicht aus, wenn die – insbesondere durch die Beauftragung eines Anwalts entstandenen – Kosten aus der Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren.

LG Ellwangen, Urteil vom 13.06.2008 – 5 O 60/08

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Kurzstreckenuntauglichkeit eines Neufahrzeugs durch Dieselpartikelfilter

Ein Dieselfahrzeug ist mangelhaft, wenn es sich wegen eines Partikelfilters nicht für einen überwiegenden Kurzstreckenbetrieb eignet.

OLG Stuttgart, Urteil vom 04.06.2008 – 3 U 236/07
(nachfolgend: BGH, Urteil vom 04.03.2009 – VIII ZR 160/08)

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Treuwidriges Nachlieferungsverlangen vor Ablauf der Nachbesserungsfrist

  1. Das Recht des Käufers, wegen eines Sachmangels vom Kaufvertrag zurückzutreten, setzt – wenn nicht einer der gesetzlich geregelten Ausnahmefälle eingreift – voraus, dass der Käufer dem Verkäufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung bestimmt hat.
  2. Hat der Käufer das ihm nach § 439 I BGB zustehende Wahlrecht dahin ausgeübt, dass er Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) verlangt hat, ist es ihm nach Treu und Glauben verwehrt, den Verkäufer ohne sachlich gerechtfertigten Grund mit einer veränderten Wahl (Nachlieferung) zu konfrontieren.
  3. Der Käufer ist nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag ohne vorherige Fristsetzung wegen Fehlschlagens der Nachbesserung berechtigt, wenn er den Rücktritt erklärt, ohne den Erfolg eines dem Verkäufer zuvor eingeräumten Nachbesserungsversuchs abzuwarten.

OLG Saarbrücken, Urteil von 29.05.2008 – 8 U 494/07

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Kein einheitlicher Erfüllungsort nach Rücktritt vom Kaufvertrag

Nach einem Rücktritt des Käufers vom Kaufvertrag sind die gegenseitigen Rückgewährpflichten entgegen der herrschenden Meinung nicht einheitlich dort zu erfüllen, wo sich die Kaufsache im Zeitpunkt des Rücktritts vertragsgemäß befand. Vielmehr ist der Erfüllungsort für jede einzelne Pflicht des Rückgewährschuldverhältnisses gesondert zu bestimmen, was regelmäßig dazu führt, dass die Pflicht zur Rückzahlung des Kaufpreises dort zu erfüllen ist, wo der Verkäufer seinen (Wohn-)Sitz hat.

AG Bergisch Gladbach, Urteil vom 21.05.2008 – 62 C 267/07

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