Im Falle einer nur quotenmäßigen Haftung des Schädigers hat dieser dem Geschädigten dessen Sachverständigenkosten nur im Umfang der Haftungsquote zu erstatten.
BGH, Urteil vom 07.02.2012 – VI ZR 133/11
Im Falle einer nur quotenmäßigen Haftung des Schädigers hat dieser dem Geschädigten dessen Sachverständigenkosten nur im Umfang der Haftungsquote zu erstatten.
BGH, Urteil vom 07.02.2012 – VI ZR 133/11
AG Brandenburg, Urteil vom 21.12.2011 – 31 C 361/10
Der Käufer eines Gebrauchtwagens muss grundsätzlich auch einem Verkäufer ohne eigene Werkstatt Gelegenheit zur Beseitigung eines Mangels geben. Denn wie er die – trotz Fehlens einer Werkstatt mögliche – Mangelbeseitigung vornimmt, bleibt dem Verkäufer überlassen.
AG Schorndorf, Urteil vom 15.12.2011 – 6 C 710/11
(nachfolgend: LG Stuttgart, Beschluss vom 15.05.2012 – 3 S 7/12)
Ein Käufer, der einen Mangel beseitigen lässt, ohne dass er dem Verkäufer Gelegenheit zur Mangelbeseitigung gegeben oder ihn zumindest verständigt hat, hat weder Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten noch Anspruch auf Erstattung der vom Verkäufer ersparten Aufwendungen.
AG Strausberg, Urteil vom 14.12.2011 – 23 C 160/11
OLG Stuttgart, Urteil vom 25.11.2011 – 3 U 173/11
OLG Oldenburg, Urteil vom 23.08.2011 – 13 U 59/11
Der Geschädigte hat bei einer (fiktiven) Abrechnung auf Gutachtenbasis jedenfalls dann Anspruch auf Erstattung der Reparaturkosten, die in einer markengebundenen Fachwerkstatt anfallen würden, wenn er nachweisen kann, dass das Fahrzeug regelmäßig in einer markengebundenen Fachwerkstatt gewartet wurde, und das Fahrzeug eine geringe Laufleistung aufweist. Dies gilt auch, wenn das Fahrzeug älter als drei Jahre ist.
AG Kirchhain, Urteil vom 08.08.2011 – 7 C 166/11
LG Heidelberg, Urteil vom 27.07.2011 – 1 S 9/10
Wer als Verkäufer für einen Kaufgegenstand wirbt und für die Kaufentscheidung Fördermöglichkeiten herausstellt, muss die Voraussetzungen dafür richtig und so vollständig darstellen, dass beim Käufer über keinen für seine Entscheidung möglicherweise wesentlichen Umstand eine Fehlvorstellung erweckt wird. Diese Pflicht verletzt ein Kfz-Händler, der erklärt, ein Fahrzeug entspreche den Kriterien für die Bewilligung einer Abwrackprämie, statt darauf hinzuweisen, dass die Voraussetzungen für eine Förderung des Fahrzeugs noch nicht abschließend geregelt sind.
LG Traunstein, Urteil vom 04.08.2011 – 8 S 838/11
Ein Käufer, der wegen eines Mangels den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt hat, ist mit Blick auf § 325 BGB nicht daran gehindert, von der Rücktrittserklärung Abstand zu nehmen und statt der Rückabwicklung des Kaufvertrags Schadensersatz statt der Leistung (§ 437 Nr. 3 Fall 1, §§ 280 I, III, 281 BGB) in Höhe aufgewendeter Mangelbeseitigungskosten zu verlangen.
LG Dessau-Roßlau, Urteil vom 23.06.2011 – 1 S 42/11