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Probleme beim Autokauf?

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Als spezialisierter Rechtsanwalt helfe ich Ihnen gerne weiter – ganz gleich, ob Sie Käufer oder Verkäufer sind.

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Nutzungsausfallentschädigung bei mangelbedingtem Betriebsausfall

Der Käufer eines Pkw hat unabhängig von den Voraussetzungen des Verzugs Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung, wenn der Verkäufer die Lieferung der mangelhaften Sache gemäß § 276 BGB zu vertreten hat (§§ 437 Nr. 3, 280 I BGB).

LG Krefeld, Urteil vom 24.09.2007 – 1 S 21/07

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Beweislast für das Fehlschlagen der Nachbesserung

  1. Tritt ein Mangel erneut auf, nachdem der Verkäufer bereits einen Nachbesserungsversuch vorgenommen hat, und bleibt ungeklärt, ob dies auf unzureichende Bemühungen des Verkäufers oder auf eine unsachgemäße Behandlung der Kaufsache durch den Käufer zurückzuführen ist, so geht dies zulasten des Käufers.
  2. Ein Verkäufer kann auf den Einwand, eine Mängelrüge i. S. des § 377 I, III HGB sei verspätet, auch stillschweigend verzichten. Ein solcher stillschweigender Verzicht wird in der Rechtsprechung bejaht, wenn der Verkäufer die beanstandete Ware vorbehaltlos zurückgenommen, vorbehaltlos Nachbesserung versprochen oder die Fehlerhaftigkeit der Waren vorbehaltlos anerkannt hat. Die vorbehaltlose Durchführung von Nachbesserungsarbeiten ist diesen Fällen gleichzustellen.
  3. Ob ein behebbarer Mangel i. S. des § 323 V 2 BGB unerheblich ist, kann nicht allein anhand des für seine Beseitigung erforderlichen Kostenaufwands beurteilt werden. Vorrangig ist vielmehr zu berücksichtigen, ob und gegebenenfalls in welchem Ausmaß der Mangel die Gebrauchstauglichkeit der Kaufsache einschränkt.

OLG Stuttgart, Urteil vom 20.09.2007 – 10 U 246/06
(nachfolgend: BGH, Urteil vom 11.02.2009 – VIII ZR 274/07)

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Gewährleistungsausschluss im unternehmerischen Geschäftsverkehr

  1. Fällt eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei ihrer Verwendung gegenüber Verbrauchern unter eine Verbotsnorm des § 309 BGB, so ist dies ein Indiz dafür, dass sie auch im Falle der Verwendung gegenüber Unternehmern zu einer unangemessenen Benachteiligung führt, es sei denn, sie kann wegen der besonderen Interessen und Bedürfnisse des unternehmerischen Geschäftsverkehrs ausnahmsweise als angemessen angesehen werden (im Anschluss an BGH, Urt. v. 08.03.1984 – VII ZR 349/82, BGHZ 90, 273, 278).
  2. Eine umfassende Freizeichnung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier: eines Gebrauchtwagenkaufvertrags), nach der die Haftung des Klauselverwenders auch für Körper- und Gesundheitsschäden (§ 309 Nr. 7 lit. a BGB) und für sonstige Schäden auch bei grobem Verschulden (§ 309 Nr. 7 lit. b BGB) ausgeschlossen ist, ist nicht nur gegenüber Verbrauchern, sondern ebenso im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern wegen unangemessener Benachteiligung des Vertragspartners des Verwenders unwirksam.

BGH, Versäumnisurteil vom 19.09.2007 – VIII ZR 141/06

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Wertersatz für Unfallschaden bei Rücktritt vom Kaufvertrag

  1. Die Tatsache, dass der Rückgewährschuldner bei einem Verkehrsunfall auch selbst geschädigt wurde, rechtfertigt für sich genommen nicht den Schluss, dass der Schuldner die Sorgfalt gewahrt hat, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt (§ 277 BGB). Denn der öffentliche Straßenverkehr kann seiner Natur nach keinen Spielraum für individuelle Sorglosigkeit oder persönliche Eigenarten und Gewohnheiten dulden.
  2. Falls nicht einer der in § 531 II ZPO genannten Zulassungsgründe gegeben ist, ist eine erstmal im Berufungsrechtszug erhobene Verjährungseinrede auch dann nicht zuzulassen, wenn sie auf der Grundlage unstreitigen Tatsachenvorbringens zu beurteilen ist (entgegen BGH, Urt. v. 19.01.2006 – III ZR 105/05, NJW-RR 2006, 630 Rn. 6).

OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.09.2007 – 7 U 169/06

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Pauschalierung des Nichterfüllungsschadens in Kfz-Verkaufsbedingungen

Wird bei Abschluss eines Kfz-Kaufvertrags vereinbart, dass der Händler im Falle der vertragswidrigen Nichtabnahme des Fahrzeugs vom Käufer Schadensersatz in Höhe von pauschal 15 % des vereinbarten Kaufpreises verlangen kann, muss der Käufer davon ausgehen, dass diese Pauschale nur den Nichterfüllungsschaden und damit den branchenüblichen Gewinn abdecken soll. Einen – vom Nichterfüllungsschaden dogmatisch streng zu trennenden – Verzögerungsschaden erfasst die Klausel nicht.

LG Bonn, Urteil vom 11.09.2007 – 8 S 85/07

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„Unfallfreiheit“ trotz mehrerer reparierter Blech- oder Einfachschäden

Der – im Kfz-Handel einheitlich verwendete – Begriff der Unfallfreiheit besagt, dass ein Fahrzeug keinen Schaden erlitten hat, der als erheblich anzusehen ist. Ob ein Schaden erheblich ist, bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung, die nur geringfügige, ausgebesserte Blech- oder Einfachschäden aus dem Begriff der Unfallfreiheit ausklammert. Deshalb ist ein gebrauchtes Fahrzeug nicht schon dann als „Unfallfahrzeug“ anzusehen, wenn es mehrere reparierte Blech- oder Einfachschäden aufweist.

OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.08.2007 – 7 U 111/07

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Fehlendes „DEKRA Siegel“ als Sachmangel eines Gebrauchtwagens

Ein Gebrauchtwagen, der entgegen der Zusage des Verkäufers – gleich aus welchen Gründen – kein „DEKRA Siegel“ für Gebrauchtfahrzeuge erhält, weist einen Mangel i. S. von § 434 I 1 BGB auf, der den Käufer grundsätzlich zu einer Minderung des Kaufpreises berechtigt.

AG Potsdam, Urteil vom 10.08.2007 – 22 C 170/07

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Inzahlungnahme eines gebrauchten Kfz und Rücktritt vom Kaufvertrag

Kann ein Kfz-Händler ein in Zahlung gegebenes Fahrzeug im Falle eines Rücktritts nicht mehr zurückgeben, weil er es schon weiterveräußert hat, so schuldet er Wertersatz (§ 346 II 1 Nr. 2 BGB). Für dessen Höhe kommt es auf den Betrag an, den Verkäufer und Käufer als Gegenleistung für das in Zahlung gegebene Altfahrzeug tatsächlich vereinbart haben. Unerheblich ist dagegen, mit welchem Betrag der Altwagen (z. B. aus steuerlichen Gründen) in die Finanzierung des Kaufpreises für den Neuwagen eingeflossen ist.

OLG Saarbrücken, Urteil vom 26.07.2007 – 8 U 255/06

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Beschädigung der Kaufsache im Rahmen der Nachbesserung

Eine Nachbesserung ist nicht fehlgeschlagen, wenn es gelingt, einen Mangel zu beheben, dabei jedoch die Kaufsache beschädigt wird.

OLG Saarbrücken, Urteil vom 25.07.2007 – 1 U 467/06-145

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Beweislastumkehr beim Gebrauchtwagenkauf – Zylinderkopfdichtung

Zeigt sich bei einem gebrauchten Kraftfahrzeug, das ein Verbraucher von einem Unternehmer gekauft hat, innerhalb von sechs Monaten nach der Übergabe an den Käufer ein Mangel und können die dafür als ursächlich in Frage kommenden Umstände auf einen Fahr- oder Bedienungsfehler des Käufers zurückzuführen, ebenso gut aber auch bereits vor der Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer eingetreten sein, so begründet § 476 BGB die Vermutung, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorhanden war.

BGH, Urteil vom 18.07.2007 – VIII ZR 259/06

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