Navigation

Probleme beim Autokauf?

Probleme beim Autokauf?

Als spezialisierter Rechtsanwalt helfe ich Ihnen gerne weiter – ganz gleich, ob Sie Käufer oder Verkäufer sind.

Interessiert? Rufen Sie mich unverbindlich an

(0 23 27) 8 32 59-99

oder nutzen Sie mein Kontaktformular.

Kategorien

Archiv

Archiv

Header (Autohaus)

Probleme beim Autokauf?

Als spezialisierter Rechtsanwalt helfe ich Ihnen gerne weiter – ganz gleich, ob Sie Käufer oder Verkäufer sind.

Zur Sofortberatung

Gutgläubiger Erwerb eines unterschlagenen Leasingfahrzeugs

  1. Entsprechend § 952 II BGB ist Eigentümer eines Fahrzeugbriefs (Zulassungsbescheinigung Teil II), wer Eigentümer des zugehörigen Fahrzeugs ist.
  2. Es gehört zwar zu den Mindestvoraussetzungen eines gutgläubigen Erwerbs, dass sich der Käufer eines Gebrauchtwagens den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) vorlegen lässt, um die Berechtigung des Veräußerers prüfen zu können. Im Übrigen trifft den Erwerber aber keine allgemeine Nachforschungspflicht. Deshalb ist grobe Fahrlässigkeit i. S. des § 932 II BGB nur anzunehmen, wenn der Erwerber sachdienliche Nachforschungen unterlässt, obwohl konkrete Verdachtsmomente Zweifel an der Berechtigung des Veräußerers wecken müssen. Wann eine solche besondere Nachforschungspflicht besteht, ist eine Frage des Einzelfalls, wobei ein strenger Maßstab anzulegen ist.
  3. Bei einem privaten Direktgeschäft ist der Käufer eines Gebrauchtwagens in der Regel als gutgläubig anzusehen, wenn er sich den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) vorlegen lässt und dieser den Verkäufer als Halter des Fahrzeugs ausweist. Dass der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) gefälscht ist, schadet einem privaten Käufer – also einer im Kfz-Handel unerfahrenen Person, die den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) nur bei Erwerb eines Fahrzeugs kurz in den Händen hält – im Gegensatz zu einem Gebrauchtwagenhändler nur, wenn die Fälschung auf den ersten Blick erkennbar ist. Schreibfehler und Auslassungen genügen dafür nicht.
  4. Dass der Verkauf eines Gebrauchtwagens auf offener Straße oder (hier) auf einem Tankstellengelände abgewickelt wird, muss einen privaten Käufer nur dann zu weiteren Nachforschungen veranlassen, wenn es sich beim Verkäufer des Fahrzeugs um einen – üblicherweise über ein Geschäftslokal verfügenden – Gebrauchtwagenhändler handelt, der nicht der letzte im Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) eingetragene Halter ist.
  5. Es ist nicht unüblich, dass der Verkauf eines Gebrauchtwagens zwischen Privatleuten (= privates Direktgeschäft) als Bargeschäft abgewickelt wird; vielmehr dürfte dies die Regel sein.
  6. Bei einem privaten Direktgeschäft muss ein günstiger Kaufpreis den Käufer eines Gebrauchtwagens nur dann misstrauisch machen und ihn zu weiteren Nachforschungen veranlassen, wenn das Missverhältnis zwischen dem marktüblichen Preis für ein vergleichbares Fahrzeug und dem tatsächlich verlangten Kaufpreis eklatant ist. Das ist selbst dann nicht ohne Weiteres der Fall, wenn der Kaufpreis 20–30 % unter dem marktüblichen Preis liegt. Vielmehr kann zu berücksichtigen sein, dass der Verkäufer das Fahrzeug ursprünglich zu einem dem marktüblichen Preis in etwa entsprechenden Preis zum Kauf angeboten hat und der Käufer die Einigung auf einen deutlich geringeren Kaufpreis seinem Verhandlungsgeschick zuschreiben kann.
  7. Es ist unüblich, dass der private Käufer eines Gebrauchtwagens vom privaten Verkäufer die Vorlage des Kaufvertrags verlangt, mit dem der Verkäufer das jetzt zum Verkauf stehende Fahrzeug erworben hat. Eine derartige Obliegenheit besteht jedenfalls dann nicht, wenn ein Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) vorgelegt wird, der den Verkäufer als Halter des Fahrzeugs ausweist und als Fälschung nicht ohne Weiteres zu erkennen ist.

OLG Braunschweig, Urteil vom 01.09.2011 – 8 U 170/10

Mehr lesen »

Erhöhte Treibstoffkosten durch mangelhafte Autogasanlage

  1. Ein Vertrag über die Lieferung und den Einbau einer serienmäßig hergestellten LPG-Autogasanlage ist als Werkvertrag und nicht als Kaufvertrag mit Montageverpflichtung anzusehen.
  2. Ist es dem Kunden infolge eines Mangels der Autogasanlage nicht möglich, sein Fahrzeug im Gasbetrieb zu nutzen, kann er gemäß § 281 I BGB verlangen, so gestellt zu werden, als wäre ein Gasbetrieb möglich und damit die angestrebte Ersparnis an Treibstoffkosten zu erzielen gewesen.
  3. Ist der Kunde vom Vertrag zurückgetreten und macht er zusätzlich Schadensersatz statt der Leistung (§§ 281 I, 325 BGB) geltend, muss er sich bei der Schadensberechnung die rücktrittsbedingt ersparte Gegenleistung anrechnen lassen. Deshalb liegt ein ersatzfähiger Schaden regelmäßig nicht vor, solange die Ersparnis an Treibstoffkosten die Höhe des Entgelts für die Lieferung und den Einbau der Autogasanlage noch nicht erreicht hat.

OLG Oldenburg, Urteil vom 23.08.2011 – 13 U 59/11

Mehr lesen »

Kein Verweis auf freie Werkstatt bei regelmäßiger Wartung in Fachwerkstatt und geringer Laufleistung

Der Geschädigte hat bei einer (fiktiven) Abrechnung auf Gutachtenbasis jedenfalls dann Anspruch auf Erstattung der Reparaturkosten, die in einer markengebundenen Fachwerkstatt anfallen würden, wenn er nachweisen kann, dass das Fahrzeug regelmäßig in einer markengebundenen Fachwerkstatt gewartet wurde, und das Fahrzeug eine geringe Laufleistung aufweist. Dies gilt auch, wenn das Fahrzeug älter als drei Jahre ist.

AG Kirchhain, Urteil vom 08.08.2011 – 7 C 166/11

Mehr lesen »

Wahlrecht des Käufers bei Fehlschlagen der Nacherfüllung

  1. Das Wahlrecht, ob die Nacherfüllung durch die Beseitigung des Mangels oder durch die Lieferung einer mangelfreien Sache erfolgen soll, steht dem Käufer zu (§ 439 I BGB). Dieser kann eine einmal getroffene Wahl grundsätzlich nur so lange ändern, wie der Verkäufer noch nicht mit der Nacherfüllung begonnen hat. Etwas anderes gilt aber, wenn die gewählte Art der Nacherfüllung misslingt. In diesem Fall ist der Käufer in seiner Wahl wieder frei und kann auf die andere Art der Nacherfüllung übergehen.
  2. Der Verkäufer eines Neuwagens mit einem erheblich überhöhten Ölverbrauch kann die Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs grundsätzlich nicht mit dem Argument verweigern, dass eine Ersatzlieferung nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich sei (§ 439 III BGB).

LG Hagen, Urteil vom 29.07.2011 – 2 O 50/10

Mehr lesen »

Hinweispflicht einer Kfz-Werkstatt nach Reifenwechsel

  1. Ein Unternehmer, der einen Reifenwechsel durchführt, muss seinen Kunden in der Regel darauf hinweisen, dass die Radschrauben nach 50–100 km nachgezogen werden müssen. Dies stellt kein „Jedermann-Wissen“ dar. Vielmehr erwartet der durchschnittliche Kunde, dass ordnungsgemäß und nach den Herstellerangaben befestigte Räder sich nicht lösen können.
  2. Der Unternehmer genügt seiner Hinweispflicht nur, wenn er den Hinweis mündlich erteilt oder dem Kunden einen schriftlichen Hinweis so zugänglich macht, dass unter normalen Verhältnissen mit einer Kenntnisnahme zu rechnen ist.

LG Heidelberg, Urteil vom 27.07.2011 – 1 S 9/10

Mehr lesen »

Zurückbehaltungsrecht bei Anspruch auf Nacherfüllung

Der Käufer, der wegen eines Mangels einen Anspruch auf Nacherfüllung hat, kann sich gegenüber dem Anspruch des Verkäufers auf Kaufpreiszahlung grundsätzlich auf ein Zurückbehaltungsrecht berufen. Das gilt aber nicht, wenn der Käufer eine Nacherfüllung dadurch verhindert, dass er eine erforderliche Mitwirkungshandlung (hier: eine Terminvereinbarung) nicht vornimmt.

AG München, Urteil vom 26.07.2011 – 274 C 7664/11

Mehr lesen »

Keine Berufung des Verkäufers auf Haftungsausschluss bei Arglist

Auch wenn ein arglistig verschwiegener Sachmangel für den Willensentschluss des Käufers nicht ursächlich war, ist dem Verkäufer die Berufung auf den vereinbarten Haftungsausschluss gemäß § 444 Fall 1 BGB verwehrt.

BGH, Urteil vom 15.07.2011 – V ZR 171/10

Mehr lesen »

Vorliegen eines Verbrauchsgüterkaufs bei Verkauf eines Kfz durch eine GmbH

  1. Der Verkauf beweglicher Sachen durch eine GmbH an einen Verbraucher fällt, auch soweit es sich um branchenfremde Nebengeschäfte handelt, im Zweifel unter die Bestimmungen der §§ 474 ff. BGB zum Verbrauchsgüterkauf (im Anschluss an BGH, Urt. v. 09.12.2008 – XI ZR 513/07, BGHZ 179, 126).
  2. Beim Verbrauchsgüterkauf ist bei einem behebbaren Sachmangel eine Fristsetzung zur Nacherfüllung als Voraussetzung für einen Rücktritt vom Vertrag auch im Falle eines – unwirksamen – formularmäßigen Gewährleistungsausschlusses nicht entbehrlich (Aufgabe von Senat, Urt. v. 15.11.2006 – VIII ZR 3/06, BGHZ 170, 31).

BGH, Urteil vom 13.07.2011 – VIII ZR 215/10

Mehr lesen »

Herstellergarantie beim Kfz-Kauf

In einer formularmäßigen Vereinbarung über eine Anschlussgarantie für Material- oder Herstellungsfehler eines Kraftfahrzeugs, die der Fahrzeughersteller einem Fahrzeugkäufer gegen Entgelt gewährt, ist eine Klausel, nach der Garantieansprüche davon abhängen, dass der Garantienehmer die nach den Herstellerangaben erforderlichen Wartungen in den vorgegebenen Intervallen von einer Vertragswerkstatt des Herstellers durchführen lässt, wegen unangemessener Benachteiligung des Garantienehmers unwirksam, wenn sie Garantieansprüche unabhängig davon ausschließt, ob eine Verletzung der Wartungsobliegenheit für den eingetretenen Schaden ursächlich geworden ist (Fortführung von Senat, Urt. v. 17.10.2007 – VIII ZR 251/06, WM 2008, 263; Urt. v. 12.12.2007 – VIII ZR 187/06, WM 2008, 559).

BGH, Versäumnisurteil vom 06.07.2011 – VIII ZR 293/10

Mehr lesen »

Schadensersatz wegen nicht gewährter Abwrackprämie

Wer als Verkäufer für einen Kaufgegenstand wirbt und für die Kaufentscheidung Fördermöglichkeiten herausstellt, muss die Voraussetzungen dafür richtig und so vollständig darstellen, dass beim Käufer über keinen für seine Entscheidung möglicherweise wesentlichen Umstand eine Fehlvorstellung erweckt wird. Diese Pflicht verletzt ein Kfz-Händler, der erklärt, ein Fahrzeug entspreche den Kriterien für die Bewilligung einer Abwrackprämie, statt darauf hinzuweisen, dass die Voraussetzungen für eine Förderung des Fahrzeugs noch nicht abschließend geregelt sind.

LG Traunstein, Urteil vom 04.08.2011 – 8 S 838/11

Mehr lesen »