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Archiv: April 2009

Kein Nutzungsausfall bei mangelbedingtem Rücktritt vom Kfz-Kaufvertrag

Durch den Rücktritt vom Kaufvertrag über einen Pkw wegen Sachmängeln wird ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung insoweit ausgeschlossen, als es um den Ersatz eines Nutzungsausfallschadens geht, der dadurch entstanden ist, dass dem Käufer infolge des Mangels der Kaufsache deren Nutzung entgeht. Dies gilt auch für einen infolge der Rückgabe der mangelhaften Sache entstandenen Nutzungsausfall (gegen BGH, Urt. v. 28.11.2007 – VIII ZR 16/07, BGHZ 174, 290 = NJW 2008, 911).

KG, Urteil vom 30.04.2009 – 12 U 241/07
(nachfolgend: BGH, Urteil vom 14.04.2010 – VIII ZR 145/09)

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Vertragshändler ist nicht Erfüllungsgehilfe des Kfz-Herstellers

Ein Vertragshändler muss sich ein Verschulden des Kfz-Herstellers beim Bau eines Neufahrzeug (hier: eines Ford Transit) nicht gemäß § 278 BGB zurechnen lassen, weil der Hersteller nicht Erfüllungsgehilfe des Verkäufers ist.

OLG München, Urteil vom 23.04.2009 – 8 U 4070/08

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Lebenserwartung von 150.000 km bei Pkw der Mittelklasse

  1. Im Rahmen der Wertermittlung eines Pkw der Mittelklasse ist eine Lebenserwartung von 150.000 km als normal anzusehen.
  2. Ein Urteil, durch welches der Beklagte verurteilt wird, Zug um Zug gegen Rückgabe eines bestimmten Fahrzeugs eine bestimmte Summe abzüglich eines Betrages zu zahlen, der nach der Kilometerleistung gemäß Tachostand dieses Fahrzeugs zu errechnen ist, ist mangels Vollstreckungsfähigkeit unzulässig.

OLG Koblenz, Urteil vom 16.04.2009 – 6 U 574/08

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Grenzüberschreitender Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen – CISG

Ein (grenzüberschreitender) Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen, der zwischen einem deutschen Kfz-Händler und einem Erwerber aus Finnland geschlossen wird, unterfällt den Bestimmungen der CISG, wenn der gewerbliche Verkäufer annehmen durfte, der Erwerber des Fahrzeugs sei ebenfalls Unternehmer.

OLG Hamm, Urteil vom 02.04.2009 – 28 U 107/08

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