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Archiv für die Kategorie „Kfz-Reparatur/-Wartung“

Hinweispflicht einer Kfz-Werkstatt nach Reifenwechsel

1. Ein Unternehmer, der einen Reifenwechsel durchführt, muss seinen Kunden in der Regel darauf hinweisen, dass die Radschrauben nach 50–100 km nachgezogen werden müssen. Dies stellt kein „Jedermann-Wissen“ dar. Vielmehr erwartet der durchschnittliche Kunde, dass ordnungsgemäß und nach den Herstellerangaben befestigte Räder sich nicht lösen können.

2. Der Unternehmer genügt seiner Hinweispflicht nur, wenn er den Hinweis mündlich erteilt oder dem Kunden einen schriftlichen Hinweis so zugänglich macht, dass unter normalen Verhältnissen mit einer Kenntnisnahme zu rechnen ist.

LG Heidelberg, Urt. v. 27.07.2011 – 1 S 9/10

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Pflicht einer Kfz-Werkstatt zum Hinweis auf unmittelbar anstehenden Zahnriemenwechsel

1. Zu den Pflichten einer Kfz-Werkstatt im Rahmen einer Inspektion gehört es, auf solche Maßnahmen (hier: Austausch des Zahnriemens) hinzuweisen, deren Notwendigkeit unmittelbar bevorsteht. Unmittelbar bevor stehen Arbeiten, die in einem Zeitraum von weniger als drei Monaten oder innerhalb einer Laufleistung von weiteren 5.000 km anfallen. Versäumt die Werkstatt diesen Hinweis, ist sie zum Ersatz des daraus resultierenden Schadens (hier: kapitaler Motorschaden) verpflichtet.

2. Es besteht kein Beweis des ersten Anscheins dafür, dass das Unterlassen eines gebotenen Zahnriemenwechsels bei einer Inspektion die Ursache für einen einige Monate später eingetretenen Motorschaden ist.

OLG Schleswig, Urt. v. 17.12.2010 – 4 U 171/09

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Entbehrlichkeit des Nacherfüllungsverlangens bei gravierendem Fehler einer Kfz-Werkstatt


Unterlaufen einem Kfz-Fachbetrieb bei der Reparatur besonders gravierende, elementare Ausführungs- und Beratungsfehler, kann das eine Fristsetzung zur Nacherfüllung entbehrlich machen.

OLG Koblenz, Beschl. v. 03.05.2010 – 5 U 290/10

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Keine Pflichtverletzung bei Reparatur eines Navigationsgeräts nach Herstellervorgaben

Führt eine Werkstatt Arbeiten an einem defekten Navigationsgerät nach den Vorgaben des Herstellers durch, indem sie die empfohlenen Prüfungsschritte anhand einer speziellen Prüf-CD durchführt, so kann ihr keine Pflichtverletzung angelastet werden. Solange sich ein Vertragshändler an die Vorgaben eines Herstellers hält, müssen vielmehr besondere Umstände vorliegen, um die Annahme einer Pflichtverletzung zu begründen. Das Nichtbenutzen einer Reinigungs-CD stellt keinen solchen Umstand dar, wenn der Hersteller die Überprüfung bzw. Reparatur seiner Geräte mihilfe einer Reinigungs-CD ausdrücklich als nicht zulässig ansieht.

AG Saarbrücken, Urt. v. 08.07.2008 – 37 C 108/08

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Hinweispflicht der Kfz-Werkstatt auf fällige Wartungsarbeiten

1.  Der Kunde einer Kfz-Vertragswerkstatt darf erwarten, dass er auf fällige oder unmittelbar bevorstehende Wartungsarbeiten (hier: Ersatz des Zahnriemens) hingewiesen wird. Eine Kfz-Vertragswerkstatt muss einen Kunden auf ein vom Fahrzeughersteller empfohlenes Auswechseln von Fahrzeugteilen aber (noch) nicht hinweisen, wenn das vom Hersteller empfohlene Wartungsintervall zum Zeitpunkt der Reparatur des Fahrzeugs noch nicht abgelaufen ist und auch nicht innerhalb der nächsten drei Monate abläuft.

2. Eine Autoreparaturwerkstatt hat sich grundsätzlich darauf zu beschränken, die konkret in Auftrag gegebenen Arbeiten auszuführen. Nur bei ganz unbestimmten Reparaturaufträgen (z. B. „Motor läuft unrund” oder „Ölverlust”) hat sie alle konkret möglichen Ursachen für den Mangel zu überprüfen. Wird jedoch bei Durchführung der Reparaturarbeit ein die Betriebssicherheit des Fahrzeugs beeinträchtigender Mangel erkannt, so begründet dies dem Kunden gegenüber eine Mitteilungspflicht, damit der Kunde über Maßnahmen zur Beseitigung des Mangels entscheiden kann.

AG Brandenburg, Urt. v. 08.01.2007 – 31 C 59/06

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