Archiv für November 2002
Kein Mangel eines Gebrauchtwagens trotz Nachlackierung
Ein Gebrauchtwagen ist nicht mangelhaft, wenn er eine Nachlackierung aufweist, die ihn weder technisch noch wirtschaftlich noch optisch entwertet, und die nur bei genauer Inaugenscheinnahme durch einen erfahrenen Sachverständigen oder mit technischem Aufwand (Lackstärkemessung) festzustellen ist.
OLG Düsseldorf, Urt. v. 08.11.2002 – 3 U 37/02
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